Wo kann ich nachlesen, wie hoch Verkehrsschilder angebracht werden müssen?

12 Antworten

Hallo, TobiasNerling und Jorat, zur Ergänzung:

Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen**

Bei der Regelung über die Größe der Verkehrszeichen (Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Rn. 8 bis 14) ist die Verpflichtung aus der Richtlinie 83/189/EWG des Rates vom 28. März 1983 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (Abl. EG Nr. L 109 S. 8), zuletzt geändert durch die Richtlinie 94/1 O/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. März 1994 (EG Nr. L 100 S. 30) beachtet worden.

42 13. a) Die Unterkante der Verkehrszeichen sollte sich, soweitnicht bei einzelnen Zeichen anderes gesagt ist, in derRegel 2 m über Straßenniveau befinden, über Radwegen2,20 m, an Schilderbrücken 4,50 m, auf Inseln und anVerkehrsteilern 0,60 m.

43b) Verkehrszeichen dürfen nicht innerhalb der Fahrbahnaufgestellt werden. In der Regel sollte derSeitenabstand von ihr innerhalb geschlossenerOrtschaften 0,50 m, keinesfalls weniger als 0,30 mbetragen, außerhalb geschlossener Ortschaften 1,50 m.

in der Verwaltungsvorschrift ist als Höhe der Unterkante des Schildes 2 Meter angegeben, die Entfernung zum Fahrbahnrand mit 0,5 Meter. Bei mir vor dem Haus steht ein Parkplatzschild mit Zusatzschild Parkscheibe (1 Stunde) in 3,50 Meter Höhe und 2,50 vom Fahrbahnrand entfernt an einem Straßenbahnoberleitungsmast, von dem es bis zu besagter Stelle auf der Straße schon Hunderte vorher ohne Beschilderung gab. Dort kann man es mit viel Glück sehen, aber man muss es mit Sicherheit dort nicht vermuten. Die Politessen kommen dreimal täglich zum kassieren ....

Aufstellhöhe:

-Ausserorts:1,50m

-Innerorts/Fußweg:2,00m

-Radweg:2,20m

Gemeint ist immer die Unterkannte des VZ.

Größe:

Gr.1 :0-50km/h

Gr.2: 50-80km/h maximal bis 100km/h

Gr.3: über 80 km/h

Mindestbreiten:

-Gehweg:1m

-Radweg:80cm

Seitenabstand zur Fahrbahn:

-innerorts 30cm

-außerorts glaube ich 50cm

Reflexfolie:

Ra1: Alle VZ auf Straßen mit geringer Verkehrsdichte oder mit wenig Beleuchtung,Leitbaken,(zb.Dorfstraße) 

-keine Autobahnbeschilderung,keine Bundesstraßenbeschilderung-

Ra2:Bahnübergang,mobile Beschilderung,Haltverbote,Wegweise u.ä., Leitbake,Leitkegel,Absperrschranken,Ausserorts,VorfahrtGewären,Halt!VorfahrtGewären,Umleitungen,

Autobahnbeschilderung,Bundesstraße

Ra3: Bahnübergang,Ortstafeln,Wegweiser,Bahnübergang,Umleitung,Verbote (Geschwindigkeit),

Autibahnbeschilderung,Bundesstraßen,Innenstädte (hell erleuchtetes Umfeld)

-Auf einer Straße immer die Selbe Reflexfolie,Größe,Aufstellhöhe einhalten.- 

Reflexfolie immer mit gleichem Folientyp,Aufbau und am besten mit gleichem Hersteller verwenden.

Zb. Alle VZ in 2m höhe mit Gr.3 sowie Folie Ra2AufbauC von Oralite/Orafol

oder: Alle VZ in 2m höhe mit Gr.1 sowie Folie Ra1/A von 3m

Weitere Infos : www.rsa-95.com

das man ein Schild nicht erkennt ist eigentlich nicht möglich, da man aus dem Auto das Schild immer sieht, deshalb ist auch bei Leuten die zu schlecht sehen eine Brille notwendig. Somit kann man das Schild schon früh genug erkennen. Und ein Schild in 50 Meter Höhe werden die mit Sicherheit nicht aufstellen.

an einer 3.2m hohen brücke steht ein schild, das 3,5m durchfahrthöhe erlaubt. deutlich zu sehen und trotzdem falsch.

@koofenix

eben deutlich zu sehen, also kann man es nicht übersehen :), oder steh ich grad auf dem Schlauch?

Schon mal durch Äste geguckt? Früh genug, klar doch, immer!