Wo kann ich mich melden wenn ein Kind nicht zur Schule geht,obwohl es noch Schulpflichtig ist?

6 Antworten

Warum lädst Du Dir ein "Problem" auf, was Dich nichts angeht? Du schreibst in einem Kommentar, die Person sei 18 Jahre alt. Dann kann sie die Schule nach dem Schuljahr abbrechen und verlassen, in dem sie 18 geworden ist.

Abgesehen davon, weiß ich von Menschen, die sind nie in eine Schule gegangen, obwohl sie dem deutschen Schulbesuchszwang unterlagen bzw immer noch unterliegen. ICH kann solche Menschen nur beglückwünschen; haben sie doch die Anmaßung dieses Zwangs erkannt und setzen sich konsequent darüber hinweg. Ich finde das super.

Schulpflicht ist organisierte Kindesmisshandlung! Wenn Du wissen willst warum, schau das Video an.

https://youtube.com/watch?v=TJJAkVPkrPs

Gruß Matti

Genauso ist es. Wir werden als Löwe geboren und enden als Schaf. Ich kann es nicht nachvollziehen, dass sich stets Menschen in die Obliegenheiten anderer einmischen.

@Naehfreude

Es gibt noch einen anderen Vergleich, der sogar in einer Studie nachgewiesen wurde. 98 Prozent aller Neugeborenen sind hoch begabt. Gemeint ist damit, dass sie in der Lage sind, unangepasst zu denken und deshalb jedes Problem, was vor ihnen auftaucht, lösen können. Der Prozentsatz derer, die das können, nimmt von Jahr zu Jahr ab und kehrt sich bis Mitte 20 um. Dann sind es noch 2 Prozent, denen das selbstständige Denken nicht ausgetrieben wurde.

Ich will der Schule daran nicht die komplette Schuld geben, aber einen sehr, sehr großen Anteil an dieser Entwicklung hat sie in jedem Fall.

Ich würde sagen beim Jugendamt. Das wäre für mich der erste Anlaufpunkt. 

Sie ist volljährig...hat aber noch 2 Jahre Schulpflicht

@BerndSto

Ich glaube bei einer volljährigen Person, wird es ziemlich schwierig gegen den Willen dieser Person eine Schulpflicht durchzuboxen. Vielleicht hilft da eher ein Gespräch in dem versucht wird den Grund des Schuleschwänzens zu hinterfragen und vielleicht etwas ins Gewissen zu reden. Hätte man bei mir versucht in diesem Alter mit der Polizei zu kommen, wäre das wahrscheinlich eher nach hinten losgegangen.

Ich hatte diesbezüglich zwar nie Probleme, weis aber das es auch kein einfaches Alter ist. Ich denke mit vernünftigen Argumenten und Ruhe kommt man weiter.

Ich hab mich auf die Vollzeitschulpflicht bezogen.

@LordPhantom

Und auch die endet nicht überall nach 9 Jahren. Da wo ich her komme, sind es 10. Und danach gibts eine Berufsschulpflicht bis man mindestens 18 ist. Auch an die muss man sich halten, egal ob die Vollzeitschulpflicht schon rum ist, sonst zahlt man Strafe.

Ich würde mich ans Jugendamt melden, die sind auch bei volljährigen jungen Erwachsenen zuständig. Dort kannst du auch annonym anrufen, wenn du möchtest.

Erstmal bei den Eltern des Kindes?

Oder bei der Schule bzw. dem Schulamt, Jugendamt, wenns sein muss Polizei.

an der Schule, beim Jugendamt, bei der Polizei