Wo ist der Unterschied zwischen Grundgesetz und Menschenrecht?

5 Antworten

Das Grundgesetzt ist die Deutsche Verfassung und ist auf dem Gebiet der Bundesrepublik, bzw für alle Deutschen Verbindliches Recht und kann in Deutschland (und nur da) eingefordert werden (gilt also z.b. nicht für mich, da ich in Österreich wohnhaft bin)

die Allgemeine Erklährung der Menschenrechte ist eine Internationale Rechtsgrundlage, die von jedem Menschen auf dieser Welt eingefordert werden kann (in Den Haag), unabhängig davon, ob das Gesetz in dem Land, in dem er lebt, die Menschenrechte anerkennt oder nicht.

Allerdings haben die Menschenrechte (leider) nicht die Internationale Rechtsgrundlage die ihnen gebühren würde, so dass es teilweise unmöglich ist, die Menschenrechte für sich einzuklagen (z.b. für Burmesen)

Also was die Einforderung in Den Haag angeht, muss ich dir widersprechen. Der Gerichtshof und das dortige Verfahren ist Staaten vorbehalten, keinen Einzelpersonen oder Gruppen.

Im Grundgesetz stehen sowohl Menschenrechte ("Jeder hat das Recht...") als auch Bürgerrechte ("Jeder Deutsche hat das Recht..."). Weiter hinten stehen noch andere Regelungen, die weder Menschenrechte, noch Bürgerrechte darstellen, sondern nur den Aufbau unseres Staates regeln.

Also den Antworten hier muss ich im Detail doch stark widersprechen:

  • Erstmal: Das Grundgesetz teilt sich noch einmal auf in Grundrechte (Art. 1-19) und das Staatsorganisationsrecht (Art. 20-146). Höchstens erstere sind entfernt mit den Menschenrechten vergleichbar.

  • Und dann: Unsere Grundrechte gelten (wie schon erwähnt) in ganz Deutschland (inklusive staatlichen Territoriums im Ausland, also Botschaften). Das liegt daran, dass sie von unserem damaligen Souverän, 1949, aufgestellt wurden, und seitdem von unserem Parlament verändert werden. Sprich, die Macht darüber hat unser Volk, in Vertretung durch das Parlament.

  • Die Menschenrechte hingegen sind ein abstrakterer Begriff. Sie sind von keinem Staat aufgestellt worden, sondern von Staatenzusammenschlüssen, die prominenteste Charta der Menschenrechte durch die UNO. Zu diesen bekennen sich die meisten Staaten, und ja, es gibt tatsächlich Parallelen zu den deutschen Grundrechten. (Hier mal jeweils in die Wiki-Seiten schauen. Ist zu viel für die Antwort * g *)

Der pragmatische Unterschied ist also, dass ein Mensch auf deutschem Boden seine Rechte vor einem deutschen Gericht einfordern muss, welches an die Grundrechte gebunden ist. Dazu gehören auch seine Menschenrechte, denen unser Grundgesetz nicht widerspricht.

Vor dem Internationalen Gerichtshof können nur "Staaten" klagen, und auch nur dann, wenn sich beide Seiten mit dem Gerichtsverfahren und dem späteren Urteil einverstanden erklären. (Sonst würde die Staatensouveränität angegriffen werden.)

Der Unterschied ist also: Die Menschenrechte sind abstrakt, eine Art "übergeordneter" Moralvorstellung, die aber erst dadurch gelten, dass sie in den Verfassungen (wie dem Grundgesetz) der Staaten verwirklicht werden.

Grundgesetz = Deutschlandbezogen Menschenrechte = International

der Unterschied liegt in der Staatsbürgerschaft. Die Grundrechte gelten zum teil nur für deutsche Staatsangehörige. Die Menschenrechte für alle Menschen, die sich in der Bundesrepublik aufhalten.

quatsch: das GRundgesetzt gilt für das ganze Staatsgebiet der BRD, und für jeden Menschen der sich in der BRD aufhält, unabhängig in welchem Titel er sich in der BRD Aufhällt (also Staatsbürger, Eu Bürger, Schengenraumbürger, Emigranten, Asylanten oder Touristen)

und die Menschenrechte gelten für jeden Menschen auf dieser Welt, UNABHÄNGIG wo er sich aufhällt und sind auch nicht in Deutschland, sondern im Internationalen Gerichtshof in Den Haag einzuklagen

@user883569

Na Du bist ja ein Experte!!!!! Ich lach mich tot