Wo ist der Unerschied zw. einem pauschal versteuerten und einem auf der LSK angegebenen Minijob?

4 Antworten

Bei den Steuerklassen 1,2 und 4 fällt keine Lohnsteuer bei 400 € mtl. an. Also siehst du bei diesen Steuerklassen nicht ob du den Minijob selbst bei der ESt-Erklärung versteuern musst oder ob der AG ihn pauschal versteuert. Dies siehst du normalerweise an bestimmten Kürzeln auf der Lohnabrechnung. Bei Pauschalversteuerung steht hier oft ein "P" bei individueller Versteuerung ein "L" für laufenden Bezug.

Fall a: Der Arbeitgeber zahlt die Steuer :-)

Fall b: Du zahlst die Steuer. :-(


http://www.klicktipps.de/minijob_400euro.php

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Und im Fall B ist die Lohnsteuer auf der Lohnabrechnung ausgewiesen.
Nur in diesem Fall ist der Minijob bei der ESt-Erklärung mit anzugeben. Im Fall A nicht.

@Wolfi0410

Danke für die prima Ergänzung!!

...die erstre Frage wurde ja schon beantwortet...

auf der Lohnabrechnung siehst du, ob Lohnsteuer einbehalten wurde >> Bruttolohn ist höher als der Auszahlungsbetrag.

Den Minijob mußt du nur bei der Steuererklärung angeben, wenn deine Frau Lohnsteuer bezahlt hat.Dann wird sie auch am Ende des Jahres eine Lohnsteuerbescheinigung vom AG erhalten, deren Daten du bei der Erklärung übernehmen kannst.

Bei einem pauschal versteuerten Minijob zahlt der Arbeitgeber eine pauschale Steuer und man bekommt das Geld brutto.

Ist er versteuert, sind auf der Lohnsteuerkarte Steuern bescheinigt und man hat netto weniger rausbekommen, als man brutto verdient.

Da