Wo Informationen über Grundbesitz einholen (Lage, Grenzen von vergessenen Waldgrundstücken die im Familienbesitz sind)?

5 Antworten

Irgendwer wird ja wohl die Grundsteuer und die Beiträge für die Berufsgenossenschaft zahlen. Im Grundsteuerbescheid findest Du auch die Flurnummern. Anhand dieser Flurnummern kannst Du Dir beim Grundbuchamt Kopien der Lagepläne holen und Dichdann auf die Suche nach den Flurstücken machen. Einen groben Überblick, wo die grundstücke liegen, findest Du im Geoportal der Landesvermessungsämter. Dort einfach die Gemeinde sowie die Flurstücknummer eingeben und schon siehst Du wo das Grundstück liegt. Schwieriger wird es die Grenzsteine zu finden, um die genaue Grundstücksgrenze zu ermitteln. Besonders in Wäldern sind diese Steine oft nicht zu entdecken. Da kann man oftmals nur grob schätzen, wo ein Stein gesetzt ist. In wichtigen Fällen hilft auch das Vermessungsamt, einen Stein zu finden oder neu einzumessen. Dies ist jedoch sehr teuer und übersteigt manchmal den Wert des Grundstücks.   .

Erste Stelle wäre das (für das betreffende Gebiet zuständige !) Grundbuchamt. Hier werden alle Eigentümer namentlich erfasst.

Zweite Stelle wäre das Katasteramt. Von diesem werden die genauen Grenzen der Grundstücke erfasst.

Wer zahlt denn die Grundsteuer dafür?

Sonst schau mal auf die Seite des Vermessungsamtes deines Bundeslandes. Die haben auch Karten mit eingezeichneten Grundstücksgrenzen, damit du wenigstens ungefähre Angaben über das Flurstück machen kannst. Ansonsten bringt es nichts, zum GBA zu gehen.

zum zuständigen amtsgericht, da wird das grundbuch geführt

anschreiben, um auszug bitten

Vorher natürlich Interesse geltend machen und Grundbuchblatt- und Flurstücksnummer angeben.

@Hoegaard

als familie hast du berechtigtes interesse

und du kommst auch weiter, ohne diese daten zu kennen

natürlich nicht, wenn es dein großcousin 18. grades ist

Beim Grundbuchamt.

Beim Grundbuchamt wirst du mit irgendwelchen vagen Angaben zu Grunstücken, die vielleicht deiner Familie gehören, gar nichts erreichen können. Außerdem hast du nur ein Einsichtsrecht, wenn du ein Interesse dafür geltend machen kannst. Neugier allein reicht da nicht.