Wo (in der Anlage S) soll man die Art der Arbeit (Ausbilder/Übungsleiter) eingeben, damit er nach § 3 Nr. 26 EStG 2400 € steuerfrei kriegt?
Ich finde sowas nicht ! welche Zeile ?!!
Oder soll das vom Finanzamt selbst erledigt werden soweit ich der Art der Tätigkeit als (Ausbilder) eingebe ?
Danke im Voraus !
2 Antworten
Nebentätigkeiten → Zeilen 44, 45]
in den Zeilen 44 und 45 tragen Sie Vergütungen für ehrenamtliche Tätigkeiten z. B. als Stadt- oder Gemeinderat, ehrenamtlicher Bürgermeister oder ähnliche Nebentätigkeiten ein. Ebenso fallen darunter Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche, selbstständige Übungsleiter und weitere Personen. (Anmerkung: Waren Sie als Arbeitnehmer tätig, gehören die Zahlungen in Zeile 26 der Anlage N.) Den steuerfreien Teil dieser Aufwandsentschädigungen (max. 2.400 EUR) müssen Sie gesondert in Zeile 44 bzw. 45 angeben, der steuerpflichtige Teil ist im Gewinn (Zeile 4) zu erfassen.
Quelle: https://www.steuern.de/steuererklaerung-anlage-s.html#c5252
Also wenn ich 8600€ als Übungsleiter verdient habe. Soll ich in 44 8600, 2400, 6200 schreiben ?
folge dem Link, da ist alles erklärt…..
Anlage EÜR Zeile 23.