Wo gibt man Unterhaltszahlungen der Eltern in der Steuererklärung an?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du trägst es gar nicht ein. Es ist nicht steuerpflichtig.

Hat sich also die vermutliche Secretärin, bei der Steuerberatung bei der ich angerufen habe, geirrt?

Denn ich habe da am Telefon gesagt, dass ich Unterhaltszahlungen bekomme, die ja ansich steuerfrei seien. Darauf meinte die Dame nur: die müssten trotzdem drauf...

@Dergrossedicke

Unterhaltszahlungen gehören zu keiner Einkunftsart und unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt. Sie sind steuerlich nicht relevant.

Ich weiß nicht, wen Du angerufen hast, aber es war kein Steuerberater.

@wfwbinder

Auch nicht da ganz am Ende unter Z.91 Einkommensersatzleistungen?

@Dergrossedicke

Nein, weil es weder Krankengeld, noch ALG I ist.

Wenn dann die Mutter, nicht Du. Du brauchst gar keine Steuererklärung . 

Doch die Brauche ich, weil ich in sehr kleinem Ramen offiziell gesehen als Selbstständiger gelte.

Vorab - Frage einmal telefonisch beim FA  - ob Du erhaltenen Kindesunterhalt überhaupt eintragen mußt und wenn ja wo.

Lies hierzu: Absatz Kind

steuernetz.de - Unterhaltsleistungen an den Ex-Ehegatten

www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-13497.xhtml?currentModule=home

Nicht steuerpflichtig ist auch der für die Kinder gezahlte Unterhalt (§ 22 Nr. 1 Satz 2 EStG).

Da Deine Eltern den Kindesunterhalt steuerlich wohl nicht geltend machen können, mußt auch Du diesen nicht angeben.

Nirgendwo - Kindesunterhalt ist kein zu versteuerndes Einkommen.

Setzen die Eltern den Unterhalt von der Steuer ab?