Wo Geburtsurkunde beglaubigen lassen?

3 Antworten

Zeugnisse amtlich beglaubigen kann jede siegelführende Behörde in Deutschland wie z. B. Stadt, Pfarramt, Finanzamt, Zollamt, Arbeitsamt, Notariat, Amtsgericht usw. Für Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) sind ausschließlich Standesämter zuständig. Wenn das Amt, welches die Urkunde ursprünglich ausgestellt hat, im Bundessgebiet liegt, ist nur dieses allein zuständig, d. h. dort wird eine aktuelle Urkunde neu ausgestellt, auf keinen Fall aber eine alte Urkunde beglaubigt.

Das kannst du höchstens noch bei einem Notar machen, wenn überhaupt. Personenstandsurkunden dürfen schon seid langem nicht mehr beglaubigt werden.

Darunter zählen z.B. Geburtsurkunden und Eheurkunden.

Man muss immer auf neue Auszüge aus den Büchern der Standesämter zurückgreifen.

versuchs mal bei eurem Ortsgericht