Wo gebe ich in der Steuererklärung den Verdienst aus einer Dozentenstelle an?

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Wenn der Freibetrag tatsächlich nicht überschritten wird, dann muss das auch nirgends angegeben werden. Erst, wenn die Einnahmen 2.100,00 € übersteigen, dann musst du dafür eine Anlage S ausfüllen. Hier schreibst du dann in Zeile 36 (=Rückseite) im ersten Feld »Dozententätigkeit« hin, im zweiten Feld die Einnahmen (z. B. 2.200,00 €), im dritten Feld den Freibetrag (2.100,00 €) und im vierten Feld die Zeilennnummer 10. In Zeile 10 auf der Vorderseite trägst du dann die Differenz zwischen den Einnahmen und dem Freibetrag (in diesem Beispiel 100,00 €) ein und machst ein Kreuzchen im Mantelbogen, Zeile 33, linkes Feld (»Anlage S für Ehemann«).

Super, vielen Dank für die anwenderfreundliche Anleitung!!! Ich dachte eben, man muss alles angeben, selbst wenn es nicht versteuert wird. Ich betreue zusätzlich eine Koronarsportgruppe (ärztlich), offiziell ist dies als geringfügige Beschäftigung gemeldet. Gehe ich recht in der Annahme, dass ich auch diese nicht angeben muss?

@margitka111

Eine offiziell und korrekt angemeldete »geringfügig entlohnte Beschäftigung« darf dir im Jahr nicht mehr als 4.800,00 € einbringen. Erst wenn der Betrag überschritten wird, wird das Ganze steuerpflichtig - aber sobald das steuepflichtig wird, darf auch der Arbeitgeber das nicht mehr als »geringfügig entlohnte Beschäftigung« weiterlaufen lassen...

Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Hierfür gibt es ein besonderes Formblatt.

Läuft das nicht unter freiberufliche Tätigkeit?