Wo endet ein verkehrsberuhigter Bereich?
Vorweg: mir ist natürlich grundsätzlich klar, dass ein verkehrsberuhigter Bereich mit Zeichen 325.1 anfängt und mit Zeichen 325.2 endet.
Aber: In den Verwaltungsvorschriften zu diesen Zeichen heißt es:
V. Mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen sollen in verkehrsberuhigten Bereichen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden.
Nun habe ich hier in meiner Gemeinde eine Stelle, in der es nach dem Zeichen 325.1 quasi eine Gabelung gibt, und an dem einen "Arm" steht Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit Zusatzschild "frei für Busse".
Meine Frage ist jetzt: Wenn es in verkehrsberuhigten Bereichen doch keine weiteren Verkehrszeichen geben soll, Zeichen 250 aber ja eindeutig ein Verkehrszeichen ist - ist der Bereich hinter dem Zeichen 250 dann noch als verkehrsberuhigter Bereich anzusehen oder nicht? Und um es noch konkreter zu machen: darf hinter diesem Zeichen 250 ein Bus auch außerhalb markierter Parkflächen abgestellt werden oder nicht?
5 Antworten
2 Dinge:
Verwaltungsvorschriften sind innerbehördliche Anordnungen. Sie haben keinerlei Außenwirkung. Was da drin steht ist für den Bürger letzten endes nicht relevant.
Das Wort "Sollen". Es SOLLEN keine weiteren Zeichen angebracht werden, man DARF es aber trotzdem.
Der Verkehrsberuhigte bereich hört trotzdem erst bei Z325.2 auf.
Die zweite Regel wurde verletzt. Dadurch wird aber nicht die erste außer Kraft gesetzt.
Das sagt zumindest mein nichtfachmännischer, gesunder Menschenverstand.
Man müsste nämlich fragen, was noch alles außer Kraft gesetzt würde. Würde das Grundgesetz noch gelten?
Solange das Parken nicht ausdücklich verboten ist kann man überall Parken sofern die allgemeinen Bestimmungen für das Parken eingehalten werden.
In Deutschland darf man nicht überall im Bereich parken sondern nur in den gekennzeichneten Flächen.
Gut meine Antwort war vielleicht etwas Missverständlich in Verkehrsberuhigten Bereichen herrscht erstmal allgemeines Parkverbot.
In verkehrsberuhigten Bereichen ist das Parken außerhalb markierter Flächen ausdrücklich verboten ...
EDIT: Habe Deine Einsicht leider erst nach meinem Kommentar gelesen - sorry ...
Das Endezeichen für den Bereich ist eindeutig und ein weiteres Schild beendet den Bereich nicht. In dem Fall wird nur erweitert, dass Fahrzeuge, die den Bereich durchfahren dürfen, dort rein eben nicht fahren dürfen.
Das Verbotsschild setzt den Bereich nicht außer Kraft sondern erweitert nur die Verbote, die darin herrschen.
Die Frage, was heißt: "Soll" ist der Schlüssel.
Der Jurist unterscheidet "Kann"-Bestimmungen, "Soll"-Bestimmungen und "Muss"-Bestimmungen.
Es "sollen" keine weiteren Verkehrszeichen aufgestellt werden lässt von der Sprachregelung her Ausnahmen zu. Wären Ausnahmen nicht zulässig, wäre das exakt so formuliert worden.