wo dienstaufsichtsbeschwerde gegen gerichtsvollzieher eilegen?

6 Antworten

Beim Amtsgericht !

ja aber bei welcher stelle genau?

@a6avantino

Einfach die Beschwerde an den Direktor richten !

@a6avantino

Schau mal bei Wiki.....

Falsch!

Falsch!

@weisshaupt72

Reg Dich ab, wenn Du die Beschwerde, die sowieso fruchtlos bleibt, an den Direktor schickst, wird sie schon nicht im Papierkorb landen !

Hi, das macht man nicht beim Amtsgericht sondern beim Landrat oder eben Stadtrat. nichts mit Gericht! das Wort sagt es ja bereits: Dienstaufsicht = Ein Verwaltungs interner Vorgang!

in diesem Fall beim Amtsgericht, der Dienststelle des Gerichtsvollziehers. Adressiere die Beschwerde an den Amtsleiter, den Namen müsstest Du über die Website herausfinden können.

Bei dem für Dein Wohnort zuständigen Gericht / Amtsgericht! Was ist passiert?

Falsch

muss klage nach §771 einreichen da sachen gepfändet wurden aber von meiner Frau, die mit meinen Verbindlichkeiten nichts zutun hat. Auch eine Gütertrennung ist hierfür laut Notar nicht notwendig. Desweiteren hat sich besagtes Ar sch loch hier dermaßen provozierend verhalten und angefangen uns als Idioten darzustellen, einmal am Telefon hat er mich sogar beleidigt. Wir stehen auf Kriegsfuß, ganz extrem. Auch auf den Umstand das meine Frau schwanger ist hat er keinerlei Rücksicht genommen sondern sich aufgeführt wie die Axt im Wald und uns hier noch ausgelacht. Der nette Herr kommt morgen wieder, werde dann heimlich die Geschichte aufzeichnen (Ton)

@a6avantino

Es ist richtig, notariell mußt Du die Güter nicht trennen. Aber Du mußt alles mit Belegen nachweisen können, wem was gehört. Du mußt auch nachweisen, wer was mit in die Gemeinschaft gebracht hat. Dies ist in den meisten Fällen unmöglich und der Herr Gerichtsvollzieher wird sich wohl bedienen. Deine Aufzeichnungen werden nicht viel bringen. Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du unabhängige Zeugen hast. Versuch es erst auf die sanfte Weise. Suche das Gespräch mit ihm. Vielleicht ist der auch nur mit Vorurteilen zugemüllt.