Wo bekomme ich die Auskunft über mein Aktenzeichen?

3 Antworten

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1. Ohne Anwalt bekommst du vermutlich  keine Akteneinsicht.

2. Der Fall ist in allen relevanten Unterlagen vermutlich gelöscht. (Bundeszentralregister, Führungszeugnis), so das vermutlich gar keine Akte mehr existiert. Sehr wahrscheinlich sogar, da es sich um Jugendstrafrecht handelt.

3. Es gibt keine Grund, nach so langer Zeit Akteneinsicht zu verlangen. Der Fall ist vergessen, gelöscht, Geschichte, verjährt.

Du schreibst an die für dich zuständige Staatsanwaltschaft. Wenn du sie nicht im Internet findest, kann dir die Polizei weiterhelfen und dir die Anschrift geben.

Du schreibst einen ganz normalen Brief und schilderst dein Anliegen. Nenne so viele Einzelheiten wie möglich, damit die Akte im Archiv gefunden werden kann.

Einzelheiten des Täters:

Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort, damalige Meldeanschrift, Straftat. Gab es mehrere Täter, gib auch deren Namen an.

Die Adresse der entsprechenden Stelle nennt Dir das Amtsgericht, bei dem Du schon warst. Wer sonst sollte die Stelle kennen?

Das Schreiben muss nicht förmlich aussehen. Diesen Antrag kannst Du formlos stellen.

Allerdings sind 13 Jahre eine Menge Zeit. Kann sein, dass das wirklich nichts mehr vorliegt.