Wirtschaftlichkeitsgebot Heizkostenabrechnung nicht beachtet?
Guten morgen zusammen
Zu Situation:
In meinem Wohnhaus wohnen 7 Partein - gemischt aus Mietern und Eigentümern. Es handelt sich also um eine WEG.
Jahresverbrauch: 71.000 kW/h
Kostenvergleich: 4400 € zu 2900 € etwa
1 Vermieter der WEG - der gleichzeitig auch mein Vermieter ist - ist für die Betriebskostenabrechnung zuständig und "vorsitzender" der WEG.
Habe ich eine Möglichkeit ihn zu "zwingen" an Hand von entsprechenden Ureteilen den bei uns anliegenden Gasversorger der Heizungsanlage zu wechseln ?
Hintergrund: Lt der mir vorliegenden Abrechnungsdaten läuft der Versorgungsvertrag über die Stadtwerke München im Grundversorgungstarif - dass solche Tarife nachweisbar die teuersten sind brauche ich hier sicherlich nicht erwähnen.
Nach durchführung eines Preisvergleiches mit dem überregionalen Anbieter Vattenfall würden wir in unserem Haus auf eine Ersparnis von etwa 1570,00 €uro kommen.
Rechnerich also um die 225 € pro Wohnung.
Das wirtschaftlichkeitsgebot zeigt mir leider keine prozentualen Grenzwerte an, an welchem der Vermieter handeln muss. Auch entsprechende Urteile sind sehr rar. Dass ich als Mieter hier die Beweislast zu tragen habe, wenn ich ein unwirtschasftliches Handeln des Vermieters vermute steht außer Frage, wäre aber das kleinere Übel. Preisvergleiche sind relativ easy.
Klar hat der Vermieter einen gewissen Handlungsspielraum bei der Vertragspartnerwahl in Hinsicht auf Sicherheit der Versorgung / evtl vorhandenen Sonderkonditionen / verklässlichkeit des Anbieters etc pp. Aber wo hört der Spielraum auf ?
Der örtliche Mieterbund ist hierzu anscheinend mehr wie unfähig mir hier eine adäquate Lösung anzubieten.
Würde es ggf helfen hier Unterschriften aller Mieter einztuholen um den VM entsprechend unter Zugzwang zu setzen ? Wie gewichtig sind in dem Fall die Stimmen der Mieter und wie die der Eigentümer ?
Ein Gespräch in der Sache in der Vergangenheit brachte bis Dato nichts. Klingt blöd wenn ich sage, dass es alte Leute sind, nahc dem Motto was der Bauer nicht kennt das frisst er nicht, aber so ist es leider
LG
8 Antworten
Da kann aber etwas nicht stimmen.
Wenn Du Mieter einer Eigentumswohnung bist, ist es kein Wohnhaus mit einem Grundbuch und meist einem ET, sondern eine WEG mit je Wohnung einem Grundbuch und oft auch mehreren Eigentümern.
Ein Mieter hat mit dieser WEG nichts am Hut, eine WEG ja auch nichts mit dem Mieter.
Ansprechpartner für den Mieter ist allein der Vermieter. Er hat die Vorausleistungen der Mieter abzurechnen wie bei einem Einfamilienhaus. Es gibt ja nichts zu verteilen, so jedenfalls auch Blank.
Rüge die AR, wenn Dein Vermieter unwirtschaftlich arbeitet und ziehe etwaige Kosten entsprechend ab.
Die Mietervereine waren für unsere Hütten noch nie ein echter Gegner. Die Damen und Herren kennen nicht einmal ihr eigenes Lexikon, so jedenfalls meine vielfachen Erlebnisse.
Mein Lieferant benötigt für München für diesen Verbrauch rd. 2.500 EUR und somit rechne einfach um. Diese Diff. geht zu Lasten des Vermieters.
Alle Fragen bezgl. Der Hausgemeinschaft regelt die Hauseigentümerversammlung.
Dort kannst du deine Wünsche ÜBER deinen Vermieter äußern.
Mit Mehrheitsbeschluss ist dann die Änderung der Bezugsquelle möglich.
Da du kein Eigentümer bist, kann st du dort nur eine schriftliche ANREGUNG herein geben.
Entschieden wird nach der Mehrheit der Anteilseigner. Nicht nach Kopfzahl, sondern in 1000stel Anteilen.
Jeder hat ja einen Anteil, der bis zur 3.Stelle hinter dem Komme beziffert ist.
Der Fragesteller weisst auf ein wichtiges Problem hin. Das wird oft vernachlässigt. Bei hohen Mietpreisen, schränken zu hohe Betriebskosten (unnötig) den Spielraum weiter ein.
Da hat der "Kollege" schon zutreffend auf das Gebot der Wirtschaftlichkeit hingewiesen. Nach § 556 III. BGB ist der Vermieter angehalten seine Brennstoffeinkäufe wie ein sparsamer Kaufmann zu disponieren.
Eine Gaszentralheizung mit einem Grundtarif zu betreiben, genügt diesem Grundsatz nicht, wie das Vergleichsangebot auch eindrucksvoll belegt.
Sicher hat der Vermieter einen gewissen Ermessensspielraum, dieser wird aber von der Wirtschaftlichkeit begrenzt.
Das Gas ist ja immer dasselbe.
Der Mieter ist von unnötigen Kosten freizuhalten. Man könnte der Betriebskostenabrechnung widersprechen, mit dem Verweis, dass diese überhöhten Kosten abzuscheiden sind.
Als Analogie, kann diese Entscheidung herangezogen werden. LG Aachen, Urteil vom 8. August 2008, Az. 6 S 87/08
Als Mieter hast Du nur die Möglichkeit, allen anderen Bewohnern aufzuzeigen, wo Sparpotential besteht, um dafür zu sorgen, dass der Verwalter den Energieversorger wechselt.
Wenn es Deinem Vermieter und den anderen Eigentümern egal ist, hast Du so gut wie keine Chance.
Du könntest höchstens mal einen Musterprozess anstrengen und versuchen, aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots die Eigentümergemeinschaft zum Versorgerwechsel zu zwingen. Hier kann Dir aber nur ein erfahrener Rechtsanwalt helfen und aufzeigen, ob sich das lohnt.
Da habe ich aber ganz andere und auch eigene Erlebnisse.
Sogar ein Hausmeister kann in einer WEG unwirtschaftlich sein und ein Mieter hat solche Kosten und Lasten nicht zu wuppen, so jedefalls auch das AG und LG und der Mieter war fein raus.
Interessant. Dann gilt erst recht der Rat, deswegen mal einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Nein, zwingen kannst du ihn nicht, höchstens darauf hinweisen. Den Wechsel müssten die Eigentümer in einer Eigentümerversammlung beschließen, ein einzelner Vermieter kann da sowieso nichts machen.
Wo hier die Grenzen des Wirtschaftlichkeitsgebots liegen, lässt sich nie so genau bestimmen. Im Zweifel müsste da ein Gericht entscheiden.
An der Eigentümerversammlung nehme ich als Mieter jedoch nicht teil ;-) Oder kann man darauf bestehen ?