Wirtschaftlicher Totalschaden und KFZ behalten?

3 Antworten

 Das Auto hat jedoch einen wirtschaftlichen Totalschaden

Ich hoffe das Gutachten wurde von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen erstattet, den dein "Bekannter" selber beauftragt Hat. Die gegnerische Versicherung hat kein grundsätzliches Besichtigungsrecht.

 Muss das Fahrzeug nach Auszählung des Betrages an die Versicherung übergeben werden

Eine gegnerische Versicherung hat den berechtigten vom Geschädigten geforderten  Schadenersatz in Form einer Geldzahlung zu leisten, nicht mehr und nicht weniger!

Eine Versicherung ist kein Autohändler und kauft und verkauft auch keine Autos.

Der Eigentümer des Autos verändert sich durch den Unfall nicht. Es bleibt nach wie vor der Halter bzw. Leasinggeber oder ggf. Kreditgeber der rechtliche Eigentümer und nur dieser kann das Auto entsprechend dem eigenen Wunsch verkaufen.

Das Restwertangebot im Gutachten ist lediglich ein Kaufangebot, welches der Eigentümer annehmen kann aber nicht muss!

Er kann das Fahrzeug auch selbst verkaufen.

Im Gutacheten steht ein Restwert und der Händler, der das Auto für diesen Preis kaufen würde.

Diesen Restwert zahlt die Versicherung nicht mit aus.

Wenn dein Bekannter das Auto selbst verkauft, ist das seine Sache. Und wenn er dafür mehr Geld als den angegebenen Restwert, hat er Glück gehabt.

Er kann das Auto behalten. Dann wird vom ermittelten Zeitwert der Restwert abgezogen und die Differenz zahlt die Versicherung.

 ermittelten Zeitwert

nicht Zeitwert sondern Wiederbeschaffungswert, das ist ein Unterschied der meist im vierstelligen Bereich liegt.