Wirtschaftlicher Totalschaden bei Kfz Welche Summe bekomme ich von der Verursacher Versicherung?
Hallo, Ich habe ein Gutachten bekommen (Kfz Unfall) :
Reparaturkosten ohne MwSt.: € 5007,34
inkl.MwSt. :€ 5958,73
Abzug NFA/WV onhe MwSt € -208,51
Abzug NFA/WV inkl. MwSt. € 248,13
Reperaturkosten nach Abz. Wiederbeschaffungswert (differenzbesteuert) ohne MwSt. € 4798,83
Reperaturkosten nach Abz. Wiederbeschaffungswert (differenzbesteuert) inkl. MwSt. € 5710,60
Restwet :€ 2390,00
Beurteilung : Totalschaden
Verk.-Sicherheit : nicht verkehrssicher
Reperaturdauer 5 - 6 Arbeitstage
Wenn ich mein Fahrzeug nun weiterhin nutzen möchte ohne zu verkaufen... Welche Summe bekomme ich Ausgezahlt? und welche Summe wenn ich das Fahrzeug (Restwert) verkaufe?
Danke
3 Antworten
Von der Versicherung bekommst du den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Du kannst das Unfallauto behalten, aufbauen (lassen) oder zu einem beliebigen Preis verkaufen.
Restwert 2390€. Ist das der Wert der Reste oder der Wiederbeschaffungswert? Komisches Gutachten, wenn es dort so stehen sollte. Hast du nicht mit dem Gutachter gesprochen?
Oha, wer läßt sich auch ein Gutachten von der gegnerischen Versicherung machen. Einen Gutachter sollte man selbst beauftragen und eine Abtretungserklärung unterschreiben.
wir haben mittlerweile einen anwalt beauftragt und der hat ebenfalss einen gutachter beauftragt.
Leider wird nur der Wiederbeschaffungswert bezahlt, den Fall hatten wir jetzt bei einem Kollegen, dem ein LKW auf den Firmenparkplatz aufgefahren ist.
Übliche www.dat.de Werte anhand der KFZ Schein Nr. 2 & 3 (Hersteller & Typ)
Wenn man nur nach Gutachten abrechnet, wird auch die Steuer nicht bezahlt, wenn man nicht reparieren läßt
Meist drücken die Assekuranzen noch den Wert, weil sie den Händlereinkaufspreis nach Schwacke-Eurotax nehmen & nicht den Verkaufswert, der Konsument zahlt aber Verkaufs- nicht die Einkaufspreise.
Die DAT Grundbewertung ohne Extras ist dann zumind. kostenlos. Die Autohändler haben dann aber die Schwacke Liste vorliegen
Am besten bei Nichtverschulden einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen
Man erhält je nach Fahrzeug den sog. Nutzungsausfall für die 6 Tage Reparaturdauer.
Der Händler würde natürlich mit Totalschaden meist nur den Restwert anbieten, weil der Rest ja von der Versicherung bereits an den Kfz-Halter ausgezahlt wurde.
Wenig erfreulich, ist aber so
€ 2390 ,- ist der Restwert der Wiederbeschaffungswert liegt bei 5050 €
nein, ich habe nicht mit dem Gutachter reden können da es der Gutachter der gegnerischen Versicherung war.