Wird Zession in Bilanz ausgewiesen?
Eine Zession ist ja eine Forderungsabtretung. Deshalb meine Frage, tauchen die Forderungen regulär in der Bilanz auf, oder dürfen sie nicht mehr mit drin stehen? Danke schonmal.
2 Antworten
Die Forderung an Deinen eigenen Kunden musst Du weiterhin in der Bilanz ausweisen, so lange er die Rechnung weder an Dich (stille Zession) noch an Deinen eigenen Lieferanten (offene Zession) bezahlt hat. Ferner musst Du aber auch die offene Rechnung Deines Lieferanten in Deiner Bilanz stehen lassen, so lange weder Du noch Dein Kunde an ihn gezahlt hat.
Die Forderungsabtretung würde ich bei einer Körperschaft (z.B. GmbH, AG) im Anhang erwähnen, bei einem Personenunternehmen etweder einfach unter der Bilanz erwähnen oder z.B. im SKR 03 buchen: 9270 soll an 9273 haben.
Das ist bei mir schon länger her aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die in der Bilanz auftauchen. Eine Zession ist ja eine Sicherheit. Es ist ja nicht festgelegt, dass ich aus dieser auch vorgehe. Insofern wäre es ja dann ein außerordentlicher Ertrag. Und wenn ich aus der Zession in Anspruch genommen werde, dann wäre es ja eine Eventualverbindlichkeit ähnlich einer Bürgschaft.
Nachtrag: Ich glaub die Ausweisung in der Bilanz erfolgt nur bei Offenlegung der Bilanz.