Wird Verkauf von Eigentum auf die Sozialhilfe angerechnt?

3 Antworten

Ebay- und Kfz-Verkäufe als nicht anrechenbares Einkommen / Vermögensumschichtung.

Eine häufige Frage in der Praxis ist, wie Verkäufe z.B. bei ebay und ähnliche Transaktionen hinsichtlich ihrer Bewertungen als anrechenbares Einkommen bei einem ALG II-Bezug einzuordnen sind. Hierzu wird immer wieder behauptet (sowohl von Betroffenen wie auch durch Sachbearbeiter der ARGEN), daß Verkaufserlöse generell als anrechenbares Einkommen anzusehen seien. Dies ist so nicht richtig!

Einnahmen aus dem Verkauf von Hausrat, persönlichen Gegenständen, Kleidung usw. stellen mitnichten ein anrechenbares Einkommen dar, sondern sind viel mehr als Vermögensumschichtung aufzufassen. Dies ergibt sich u.a. aus der Definition von Vermögen nach § 12 SGB II (identisch mit § 19 SGB XII). Für den hier behandelten Punkt interessant ist allerdings nicht, was nun im Einzelnen als Vermögen gilt, sondern vielmehr, was als nicht anrechenbares Vermögen angesehen wird (§ 12 III SGB II). Dazu zählt insbesondere:

Angemessener Hausrat (§ 12 III Nr. 1 SGB II) Angemessenes Kraftfahrzeug für jedes erwerbsfähige Mitglied der Bedarfsgemeinschaft (§ 12 III Nr. 2 SGB II)

Nur wer einen schwunghaften Handel im Internet betreibt, hat gegebenfalls kein Anspruch mehr auf ALG II (Sozialgericht Wiesbaden S 16 AS 79/06 ER )

Vermögensumschichtung dies bedeutet, dass eine Verwertung bereits bestehender Vermögenswerte - d. h. eine Vermögensumschichtung - in der Regel kein Einkommen, sondern weiterhin Vermögen darstellt (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen L 9 AS 7/08 04.09.2008 ,Urteil).

Zitat Ende

Bei jedem Verkauf tauscht man Gegenstand gegen Geld. Aber das kriegt doch eh keiner mit, wenn du das Geld bar kriegst. Die Einnahme ist ja auch einmalig.

Das bekommt doch niemand mit. Wird doch bar abgewickelt, oder mit Überweisung aufs Konto?