wird unfallrente auf arbeitslosengeld angerechnet

3 Antworten

Es gibt eine neue Entscheidung des Bundessozialgerichts zum ALG II. Danach müssen sich Arbeitslose, die wegen eines früheren Arbeitsunfalls eine Rente bekommen, diese voll auf das Arbeitslosengeld II anrechnen lassen.(Az. B 11b AS 15/06 R)

Unfallrenten zählen danach zum Einkommen von ALG-II-Empfängern. Die Begründung des Bundessozialgerichts lautet: beide Leistungen (Unfallrente und ALG II / Hartz IV) dienen vorrangig dem täglichen Lebensunterhalt und sind somit Einkommen. Einkünfte sind lediglich dann kein Einkommen i.S.d. SGB II, wenn sie zweckbestimmt sind, etwa Entschädigungen.

http://www.sozialhilfe24.de/news/70/unfallrenten-und-alg-ii-hartz-iv/

rahel  20.11.2012, 12:09

Er schreibt von Arbeitslosengeld und damit ist Alg 1 gemeint.

du meinst ALG2 ? oder?

bei ALG1 nein, ist ja klar, aber bei ALG 2 JA