Wird Übergangsgeld auf die Bezugsdauer von Alg1 angerechnet?

2 Antworten

Allen gutwilligen Antwortern hier, sei angeraten sich mit den vorangegangenen Beiträgen der Userin zu beschäftigen und sich dann die Mühe einer qualifizierten Antwort zu ersparen. 

Sie widerspricht sich in einer Tour selbst! Mal ist sie 50, mal 48, mal ist sie kerngesund, dann wieder chronisch krank, mal ist sie "seit ihrem 16. Lebensjahr voll berufstätig" , dann wieder "arbeitslos, teilzeitbeschäftigt oder krank" , mal hat sie was geerbt, mal nicht, mal verkauft sie mehrere Grundstücke und hat eine Eigentumswohnung erworben, dann wieder will sie eine Wohnung mieten und muss ein Auto finanzieren. Und das alles in einem Zeitfenster von sechs Monaten!

Entweder stellt hier jemand die Fragen für seine gesamte Nachbarschaft oder - was ich eher glaube - hier versucht jemand die Community mit sinnlosem Zeug zu beschäftigen!

@FrauFanta - dieser Account ist verbrannt und zwar total!

Und nein, ich stalke Sie nicht, ich falle nur ständig über Ihre Postings! :o)

Der ALG - 1 Anspruch bleibt bestehen ( war zumindest bei mir so ) ,dass Übergangsgeld  ist ja auch um 8 % höher als der ALG - 1 Anspruch !

Nach dem Übergangsgeld gibt es dann das so genannte Anschluss Übergangsgeld,wenn man danach nicht in Arbeit gekommen ist,dass ist dann wieder so hoch wie das ALG - 1.

Von der RV - würdest du dann max. 3 Monate Anschluss Übergangsgeld bekommen,wenn du nicht noch min. 3 Monate Anspruch auf ALG - 1 hättest.

Wenn du danach also nicht in Arbeit kommst,dann hast du keinen Anspruch auf dieses Anschluss Übergangsgeld von der RV - weil du noch mehr als 3 Monate Anspruch auf ALG - 1 hast.

Aber meine dann noch bestehenden 8 Monate Alg1 verliere ich nicht?

@FrauFanta

Das habe ich doch gleich im ersten Satz geschrieben,dass der ALG - 1 Anspruch bestehen bleibt,so war es zumindest bei mir,der kann ja gar nicht angerechnet werden,denn das Übergangsgeld ist ja 8 % höher als das ALG - 1 !

Außerdem ist der Kostenträger doch die RV