Wird Steuerrückzahlung auf Bafög angerechnet?

1 Antwort

Nein, Bafög-Zahlungen sind keine steuerpflichtigen Einnahmen sondern wie ein Kredit zu behandeln und müssen daher auch nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Zinsen können Sie sogar später als Werbungskosten oder Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung absetzen.

Erstmal danke für die Antwort, aber die Frage war nicht ob ich die Bafögzahlungen in der Steuer angeben muss, sondern ob ich Steuerrückzahlungen beim Bafögamt melden muss

@Tomais

Oh, das tut mir leid, da war ich mit dem Antworten schneller als mit dem Lesen! Das ist dann auch leider nicht mehr mein Fachgebiet. Ich würde aber trotzdem behaupten, dass die Steuerrückzahlung keine Auswirkungen auf das Bafög hat, denn sie stellt ja keine Einnahme da, sondern lediglich eine Rückzahl zuviel gezahlter Steuern. Das Einkommen hat sich damit nicht geändert.