Wird Resturlaub ausgezahlt? (Aufhebungsvertrag/Krankheit)

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Wann hast Du denn den Aufhebungsvertrag unterzeichnet? Wolltest Du diesen oder hat der AG ihn Dir angeboten? War dort schon absehbar, dass Du vor Ablauf des Vertrags noch arbeitsunfähig bist?

Grundsätzlich muss Urlaub der vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden kann nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz abgegolten (ausbezahlt) werden.

Im Aufhebungsvertrag steht ja, dass der Urlaub in Abstimmung mit er Abteilung genommen werden muss. Dies ist Dir aber im Krankenstand naturgemäß nicht möglich. Daher sehe ich den AG in der Pflicht, den Resturlaub aus 2013 sowie den Dir zustehenden Urlaub aus 2014 auszuzahlen.

Es liegt nicht daran, dass Du den Urlaub nicht nehmen willst, Du kannst ihn während einer Arbeitsunfähigkeit naturgemäß nicht nehmen. Den Ausschluß einer nachträglichen Abgeltung würde ich nur dann sehen, wenn Du die Gelegenheit zum Urlaub hättest und diesen nicht beantragen würdest.

Ich bin schon länger krankgeschrieben und hätte auch in absehbarer Zeit von mir aus gekündigt. Nun ist mir mein AG zuvor gekommen.

Der Aufhebungsvertrag ist daher für michein Glücksfall. Jedoch war er laut Aussage meines AG "nicht verhandelbar". Und ich wollte nicht weiter Zeit, Geld und vor allen Dingen Energie für einen Arbeitsrechts-Prozess investieren, um vielleicht noch zweiEurofuffzig mehr rauszuholen.

Dass es mir nicht möglich ist, den Urlaub zu nehmen und er grundsätzlich nach BUrlG abgegolten werden müsste, ist mir klar.

Stutzig macht mich jedoch der fettgedruckte Satz. ("Eine nachträgliche finanzielle Abgeltung erfolgt nicht.")

Steht die vertragliche Regelung nun über dem BUrlG?

@Frantimi

Im Bundesurlaubsgesetz steht unter § 7 Abs. 4 nur: "Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten."

In Deinem Aufhebungsvertrag steht aber nicht nur der Satz: "Eine nachträgliche finanzielle Abgeltung erfolgt nicht" sondern auch "Der Urlaub muss in Abstimmung mit der Abteilung genommen werden".

Was willst Du denn abstimmen wenn Du arbeitsunfähig bist? Meiner Meinung nach steht Dir die Abgeltung des Urlaubs zu, zumal sich ja nichts absprechen lässt und Dich daher kein Verschulden trifft, den Resturlaub nicht nehmen zu können.

@Hexle2

Vielen Dank <3

Eine sehr gute und zutreffende Argumentation, Hexle2!!!

@Familiengerd

@ Familiengerd. Danke für den Kommentar, ich gebe mir Mühe ;-))

@Hexle2

Danke fürs Sternchen

Hab meinem AG einen Aufhebungsvertrag angeboten.da ich seit längere Zeit Arbeitsunfähig bin Er hat ihn gefertigt: Xy habe den Aufhebungsvertrag gewollt und erkläre das keine Ansprüche mehr aus und im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis meinerseits erhoben werden.

Nun mein Problem: Leider hab ich vor Panik vergessen nachzufragen was mit meinem restlichen urlaub ist. Muss dieser gezahlt werden?

Wenn das nicht ausdrücklich im Aufhebungsvertrag drin steht, würde ich davon ausgehen, dass Du einen Anspruch auf Bezahlung hast. Ich würde aber umgehnd in dieser Sache vorstellig werden. Wenn es einen funktionierenden Betriebsrat gibt, frage dort vorher. Oder wenn Du Mitglied einer Gewerkschaft bist, bekommst Du dort rechtlichen Rat.

Auf jeden Fall kannst Du Dich darauf berufen, dass Du unter den gegebenen Umständen den Urlaub nicht nehmen kannst und damit der Anspruch nicht entfällt. Der Arbeitgeber hat ja vermutlich auch Vorteile durch den Auflösungsvertrag. Warum solltest Du dadurch Nachteile haben. Es wäre besser gewesen, dass vor Abschluss des Auflösungsvertrages zu klären.

dann überträgste deinen urlaub halt auf den neuen AG................

Der wird das auch ohne Kommentar akzeptieren

@ponter56

warum nicht? ablehnen kann er es nicht. einen jährlichen urlaubsanspruch hat jeder. das ist gesetzlich geregelt.

Der würde mir was husten. (Wie würdest Du als AG reagieren, wenn ein Bewerber dir mitteilt, er bringe noch 10-20 Resturlaubstage mit?)

Ich habe noch 9 Tage aus 2013 und die Tage aus Januar - März.

Außerdem steht es noch gar nicht fest, wann ich wieder arbeiten gehe und ob ich mich dann nicht sogar selbständig mache.

Diese Option scheidet also leider aus.

@Frantimi

von RESTURLAUB war bislang nicht die rede.. immer diese unvollständigen fragen.. die werden dann wohl verfallen. was brauchst du überhaupt urlaub, wenn du krank bist? verfällt urlaub aus dem vorjahr bei euch nicht i-wann?

@SoLebIchHeute

Auch Kranke haben Anspruch auf Urlaub!

@SoLebIchHeute

Das Wort RESTURLAUB ist sogar im Betreff ;)

@Frantimi

aber nicht bezogen aufs vorjahr, frantimi...............

In deinem Fall müssen sie dir den Resturlaub ausbezahlen.