Wird Pflegegeld angerechnet an ALG 2?
Hallöschen Habe da mal eine Frage in Sachen Gesetzestexte. Meine Schwägerin möchte für Schwiegermuttern die Pflegestufe bzw. Haushaltshilfe beantragen und fragte mich, ob ich dies machen würde. Da ich aus der häuslichen Pflege komme, habe ich es selbstverständlich bejaht. Nun ist die Frage, falls es zu einer Bewilligung kommt wird das Pflegegeld an die Leistung vom Jobcenter angerechnet ? Damals bei meiner Oma wurde es bei meinen Eltern nicht angerechnet, allerdings liegen schon 7 Jahre dazwischen.
Kann jemand von seinen Erfahrungen berichten, der solch Sachlage selbst erlebt ?
4 Antworten
Hartz IV Pflegegeld
Pflegegeld darf bei dem Bezug von Arbeitslosengeld II nicht als Einkommen berücksichtigt werden. Das Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung die zur Pflege einer bedürftigen Person gewährt wird, mit diesem Geld kann unter Anderem eine Haushaltshilfe für die zu pflegende Person bezahlt werden. Diese, vom Pflegegeld bezahlte Haushaltshilfe kann durchaus auch ein Familienmitglied sein. Aber Vorsicht! Denn sollte dieses Familienmitglied auch Hartz 4 beziehen oder sich in derselben Bedarfsgemeinschaft befinden, wird die Bezahlung dann- als Einkommen angerechnet. (man ist jedoch nicht verpflichtet, sich von einem Familienmitglied für dessen Pflege bezahlen zu lassen- unter dem Motto- was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß)
http://www.hartz4hilfthartz4.de/cms/html/hartz-4-alg-ii-lexikon-pp.html
Du lebst wie du sagst in einer BG.Die zu pflegende Person - Schwiegermutter - bezieht kein ALG 2.Würde sie welches beziehen dürfte das Pflegegeld nicht angerechnet werden Aber du bzw die BG bezieht ALG 2.Somit wäre es Einkommen.Aber wie der Text sagt :Man muss sich ja nicht bezahlen lassen.
Aber Vorsicht! Denn sollte dieses Familienmitglied auch Hartz 4 beziehen oder sich in derselben Bedarfsgemeinschaft befinden, wird die Bezahlung dann- als Einkommen angerechnet. (man ist jedoch nicht verpflichtet, sich von einem Familienmitglied für dessen Pflege bezahlen zu lassen- unter dem Motto- was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß)
Das Pflegegeld ist ja zweckgebunden. Normalerweise reicht es für die tatsächlichen Kosten ja noch nicht einmal aus.
Es ist also KEIN EINKOMMENIch wohne in Berlin... gibt es auch ne Seite für Berlin, wo dies drin steht ?
Das gilt allgemein.....
Pflegegelder sind zweckbestimmte Zahlungen und werden nicht auf Sozialleistungen angerechnet !!!
Meine Schwiegermutter lebt in ihrem eigenen Haushalt (bekommt nur ihre Rente und Witwenrente) und wir (mein Mann und meine Kinder) leben in einer Bedarfsgemeinschaft.
Also wenn ich dies dann richtig verstehe, dann dürften die Ämter diese Gelder nicht anrechnen, richtig ?