Wird noch ausstehender Urlaub,der am Ende des Beschäftigungsverhältnisses ausgezahlt wird, auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

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Wird noch ausstehender Urlaub, der am ende des Beschäftigungsverhältnisses ausgezahlt wird, auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Nein!

Die Auszahlung des nicht genommenen Urlaubs hat keinen Einfluss auf die Höhe des Arbeitslosengeldes - weder im negativen, noch im positiven Sinne.

Aber:

Der Beginn der Zahlung des Arbeitslosengeldes verzögert sich um die Dauer des ausgezahlten Urlaubs. Du nimmst Deinen bezahlten Urlaub sozusagen nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses.

Das wird von vielen Betroffenen nicht verstanden oder als ungerecht empfunden, ist jedoch logisch und konsequent, da ansonsten diejenigen arbeitslos gewordenen Arbeitnehmer, die ihren Urlaub noch zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses nehmen konnten, benachteiligt wären.

Solltest Du das Urlaubsentgelt noch nicht erhalten haben und sofort ab Ende des Beschäftigungsverhältnisses Arbeitslosengeld 1 beziehen, steht dieses Geld der Agentur für Arbeit zu (dann sollte es eigentlich auch eine entsprechende Abtretungserklärung gegeben haben).

...den Resturlaub muß man ja eh auch im Antrag angeben...

@ollie69

Daraus ergibt sich dann ja die Dauer der "Verschiebung", wenn man nicht bereits Arbeitslosengeld bezieht (in dem Fall aber das ausgezahlte oder noch auszuzahlende Urlaubsentgelt der Agentur zusteht).