Wird noch ausstehender Urlaub,der am Ende des Beschäftigungsverhältnisses ausgezahlt wird, auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Ich konnte meine 8 Tage Urlaub leider nicht mehr nehmen,da mein Vertrag am 31.01.18 geendet hat. Jetzt werden mir die 8 Tage am 15.Februar noch ausgezahlt.
In der Arbeitsbescheinigung steht ja folgende Klausel:
"Wegen der Beendigung des Beschäftigungs-/Heimarbeitsverhältnisses wurde eine Urlaubsabgeltung gezahlt bzw. ist noch zu zahlen:
Ja Nein
Wenn ja: Wäre der noch zustehende Urlaub im Anschluss an das Beschäftigungsverhältnis genommen worden, hätte er nach den gesetzlichen/(tarif-)vertraglichen Bestimmungen gedauert bis einschließlich:"
Normalerweise gehört das doch zur Gehaltsabrechnung für Januar?
Gruß
Olly
1 Antwort
Wird noch ausstehender Urlaub, der am ende des Beschäftigungsverhältnisses ausgezahlt wird, auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Nein!
Die Auszahlung des nicht genommenen Urlaubs hat keinen Einfluss auf die Höhe des Arbeitslosengeldes - weder im negativen, noch im positiven Sinne.
Aber:
Der Beginn der Zahlung des Arbeitslosengeldes verzögert sich um die Dauer des ausgezahlten Urlaubs. Du nimmst Deinen bezahlten Urlaub sozusagen nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses.
Das wird von vielen Betroffenen nicht verstanden oder als ungerecht empfunden, ist jedoch logisch und konsequent, da ansonsten diejenigen arbeitslos gewordenen Arbeitnehmer, die ihren Urlaub noch zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses nehmen konnten, benachteiligt wären.
Solltest Du das Urlaubsentgelt noch nicht erhalten haben und sofort ab Ende des Beschäftigungsverhältnisses Arbeitslosengeld 1 beziehen, steht dieses Geld der Agentur für Arbeit zu (dann sollte es eigentlich auch eine entsprechende Abtretungserklärung gegeben haben).
Daraus ergibt sich dann ja die Dauer der "Verschiebung", wenn man nicht bereits Arbeitslosengeld bezieht (in dem Fall aber das ausgezahlte oder noch auszuzahlende Urlaubsentgelt der Agentur zusteht).
...den Resturlaub muß man ja eh auch im Antrag angeben...