Wird nachgeprüft, wenn man eine Meldeadresse angibt, wo die Post hingeschickt werden soll, ob man dort auch tatsächlich haust oder ist dies irelevant?
Bsw. Person A bezieht Sozialhilfe, welche aber im Falle eines Mitbewohners gekürzt/geändert werden würde, dann gibt Person B die Adresse von Person A als Adresse an, damit dort die Briefe hingeschickt werden.. Muss/darf/kann Person B dann tatsächlich dort leben, also wird das nachgeprüft, oder kann man beliebig eine Meldeadresse angeben, wenn man sonst keine Möglichkeit hat, seine Post zu empfangen.
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Ja das wird überprüft. Da gibt es keine Möglichkeit, zu betrügen (das Sozialamt betrügen meine ich). Für die Anmeldung musst du eine Wohnungsgeberbestätigung mitbringen, welche dir vom Vermieter ausgefüllt wird. Ohne der wirst du im Rathaus nicht angemeldet.