Wird Mutterschaftsgeld als Einkommen bei d. Berechnung d. Beiträge zur Riester-Rente herangezogen?

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Laut Beitragsberechnung der Gothaer z.B. (http://www.gothaer.de/de/zg/pk/pk_p/rentenversicherungen/riester-rente-ergaenzungs-vorsorge/tarifrechner-riester-rente/die-gothaer-ergaenzungsvorsorge-riester-rente.htm) wird nach dem sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen gefragt. Da das Mutterschaftsgeld eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ist, zählt dies nicht zum SV-Brutto und dürfte demnach nicht in die Beitragsberechnung der Riester-Rente einfließen. Im Zweifel bei der Versicherung nachfragen. Korrigiert mich bitte einer, wenn das nicht stimmt.

keine Korrektur, es stimmt alles was Du schreibst... DH

Dieser Tarif-Rechner vergleich http://5.gp/AYXduKth hat mir beim vergleich gut geholfen. LG

  1. Verheiratet, dass heißt, dass Deine Frau ohne sozialversicherungspflichtigen Einkommen nur durch Dich Förderberechtigt ist.( Anhängselvertrag).
  2. Beim Erhalt von Elterngeld und Landeserziehungsgeld ist von Rentenzeiten auszugehen. siehe hierzu: (IV C 8 – S 2492/07/0004) vom 14.11.2007 Also ist Deine Frau für diesen Zeitraum selbst Förderberechtigt. Nach diesem Zeitraum fällt die Förderung wieder weg. Jedoch rate ich Dir das Bedingungswerk und die AGB-s der Gesellschaft zu lesen.