wird Miete übernommen, geringfügige Beschäftigung?

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Das hängt immer davon ab, was du grade machst. Dementsprechend kann man dann Sachen beantragen. Wohngeld, Bafög usw. gibt einiges. Aber ich würde dir empfehlen, einfach mal einen Termin bei der Agentur für Arbeit oder Jobcenter zu machen (weiß grad nicht, wer zuständig ist) und dich mal über alle Möglichkeiten beraten zu lassen.

"Hartz4" würde ich aber beantragen, wenn du Anspruch drauf hast. Zumal, wenn du alleinerziehend bist.

Wenn du aber ein Kind hast, würde doch auch ein Mutter-Kind-Heim gehen oder nicht? Such dir am besten mal via Google Nummern in deiner Nähe raus und ruf dort an.

LG und viel Glück.

du bildest mit deinem kind deine eigene bedarfsgemeinschaft und hast somit anspruch auf eigenes alg2.

geh zum jobcenter und erfrage beim sb die miete für zwei personen in deiner gemeinde. dann suchst du nach den kriterien eine wohnung und stellst einen antrag:

- auf leistungen für alg2

- auf zusicherung einer wohnung (mit expose oder angebot des vermieters)

- auf umzugskosten

- darlehen für kaution

- renovierungskosten

- antrag auf erstausstattung für alles was du brauchst (siehe google nach listen)

dein bedarf liegt bei regelsatz erwachsener plus regelsatz altersklasse deiner tochter plus angemessene miete für euch beide.

abgezogen wird das kindergeld des kindes, unterhaltszahlungen des vaters oder unterhaltsvorschuss, kindergeld für dich - so du noch welches bekommst (weil du zum beispiel ausbildungssuchend bist), dein einkommen nach abzug der freibeträge.

freibeträge setzen sich wie folgt zusammen: die ersten 100 euro sind anrechnungfrei, darüber hinaus gibts bis 1000 euro noch einmal 20%.

bsp. 450- 100 euro(freibetrag)= 350,- davon 20% sind 70 euro:

170 euro freibetrag abgezogen von 450 macht 280 euro anrechenbares einkommen, dass von deinem bedarf abgezogen wird.

geh die sache in ruhe an und sieh dich um nach einer wohnung, reich die anträge ein und lass dich vor allem nicht abwimmeln.

hilfe findest du gerne auch hier: www.elo-forum.org