wird meine Miete Komplett vom ALG2 abgezogen?

2 Antworten

Wenn deine Miete angemessen ist,was ja zutreffend sein muss,sonst würdest du diese 420 € für Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) ja nicht bekommen,dann müsstest du normalerweise mehr bekommen !

Denn laut Bescheid stehen dir 539 € ALG - 2 zu,davon werden 420 € an den Vermieter überwiesen,bleiben noch 119 € Restbetrag zur Auszahlung.

Zu diesen 119 € kommen dann 154 € Kindergeld Anrechnung ( weil du darauf eine 30 € Versicherungspauschale abgezogen bekommst,solange keine Nebenbeschäftigung ausgeübt wird ) dann hast du nur noch 273 € zur Verfügung.

Es stünden dir aber zu :

  • 391 € Regelsatz
  • schwangeren Mehrbedarf 66 €
  • angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung 420 €

macht einen gesamten Bedarf von 877 € im Monat.

Von diesen 877 € im Monat gehen erst mal 420 € für die Kosten der Unterkunft und Heizung ab,blieben noch 457 € für den Lebensunterhalt.

Davon gingen dann 391 € Regelsatz ab,bleiben 66 € für den schwangeren Mehrbedarf,der dir bis zur Geburt zusteht.

Von diesen verbleibenden 457 €,gingen dann zunächst die anrechenbaren 154 € vom Kindergeld ab ( die gesamte Summe,als 184 €,muss dir deine Mutter geben,weil sie auf deinen Bedarf angerechnet wird ) die 30 € sind ja die abgezogene Versicherungspauschale.

Es würden dann noch bleiben : 457 € für den Lebensunterhalt minus diese anrechenbaren 154 € vom Kindergeld = 303 € Restbetrag.

Von diesen 303 € Restbetrag,gehen noch mal diese 119 € ab,die dir laut Bescheid noch zustehen würden,bliebe eine Differenz von 184 €,die dir zu wenig gezahlt werden,wenn du kein weiteres Einkommen hast.

Da ist etwas ganz schön schief gelaufen,da hat man zwei mal Kindergeld berechnet,du solltest innerhalb von 4 Wochen ( Einspruchsfrist ) einen Widerspruch schriftlich gegen diesen Bescheid einlegen,das muss dir dann nachgezahlt werden.

Hier dann noch mal der Bedarf,der dir nach der Geburt zustehen würde :

  • Regelsatz du 391 €
  • wenn du Alleinerziehend bist,bekommst du noch mal 36 % deines Regelsatzes als Alleinerziehenden Mehrbedarf von 140 €
  • Regelsatz Kind 229 €
  • angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung 420 €

Davon sind dann Kindergeld und Unterhalt / Unterhaltsvorschuss auf den Bedarf des Kindes anzurechnen.

Das Elterngeld wird auf deinen Bedarf voll angerechnet,wenn du nicht noch einen Nebenjob ausübst,kannst du davon auch diese 30 € Versicherungspauschale abziehen.

Es sei denn,du hast vor der Schwangerschaft gearbeitet,dann könntest du einen Freibetrag von bis zu 300 € auf das Elterngeld in Abzug bringen,der dann nicht als Einkommen auf den bedarf angerechnet würde.

Danke danke dAnke :) das hat mir mal sehr viel weitergeholfen :) Montag direkt dahin

@ronjanrg

Bitte sehr !

Nimm dir am besten eine gute Freundin / Freund als Beistand ( könnte gleichzeitig mal als Zeuge auftreten ) mit,das steht dir laut Gesetz zu.

Gruß

isomatte

@isomatte

Ich habe mir das nochmal durchgelesen und hir steht in son berechnungsabschnitt 1

Regelbedarf 391 Euro mehrbedarf 66 Euro Unterkunfstkostenanteil 420 euri Summe bedarf 877 Euro

Kindergeld 368 Euro (????) -Versicherungspauschale 30 Euro Summe angerechneter Einkünfte 338 Euro

Summe bedarfe 539 Euro ALG2 539 euro

Und davon muss ja nun noch die miete runter also 119 Euro. Dann scheint beim Kindergeld wohl was falsch zu laufen wie du schon sagtes oder?

@ronjanrg

Da steht doch,Kindergeld 368 € !

Das heißt,wie ich schon geschrieben habe,die haben dir 2 x Kindergeld angerechnet,obwohl dein Kind noch nicht geboren ist.

Die 30 € Versicherungspauschale bekommst nur du auf dein Kindergeld,das Kindergeld deines Kindes,wird dann voll angerechnet,wie im Bescheid auch richtig berechnet ist,aber halt zu früh.

Das darf ja erst angerechnet werden,wenn du es auch tatsächlich bekommst und darüber verfügen kannst.

Klär das also am Montag ab,dann bekommst du eine Nachzahlung !

Wenn die Miete im passendem Rahmen liegt dann wird diese komplett übernommen. Bei mir ist es das die Miete mit auf mein Konto überwiesen wird und ich die dann wiederum auf das des Vermieters überweise.

Bei mir wird die direkt an mein Vermieter überwiesen. Oder kann das daran liegen das das nur 119 sind weil meine Mutter noch 184 kg bekommt und die mir ja abgezogen werden ? Aber trotzdem darf das ja nicht fast 200 Euro weniger sein als vorher.