Wird mein Gehalt auf das Arbeitslosengeld meiner Freundin angerechnet?
Hallo, ich bin Berufstätig und meine Freundin hat nun nach dem Studium keinen Job. Wir wohnen zusammen haben aber weder Kinder noch sind wir verheiratet. Wird mein Gehalt nun auf die Leistungen meiner Freundin angerechnet?
4 Antworten
Wenn deine Freundin schon mal gearbeitet hat und Anspruch auf Alg1 hätte, dann wird nichts angerechnet. Aber wenn sie Alg2 (H4) beantragen will, dann wird dein Einkommen mit angerechnet, da ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid.
Nur wenn man weniger als ein Jahr zusammen lebt, kann man auf ein Probejahr pochen. Übertrifft dein Einkommen daher den Bedarf von euch beiden inkl. Wohnung, bekommt ihr kein Alg2 und du müsstest dann auch die Krankenkasse für deine Freundin übernehmen.
ALG1 ist eine Versicherungsleistung und Vermögen oder Haushaltseinkommen bleiben dabei unberücksichtigt.
Falls Du mit Arbeitslosengeld ALG2 bzw. HartzIV meinen solltest, dabei wird Haushaltseinkommen oder Vermögen berücksichtigt.
Wenn ihr zusammen lebt, wird dein Einkommen bei dem Alg 2 berücksichtigt. Bei Alg 1 spielt das keine Rolle.
Nein, nicht mal wenn Ihr verheiratet wärt.