Wird mein Gehalt auf das Arbeitslosengeld meiner Freundin angerechnet?

4 Antworten

Wenn deine Freundin schon mal gearbeitet hat und Anspruch auf Alg1 hätte, dann wird nichts angerechnet. Aber wenn sie Alg2 (H4) beantragen will, dann wird dein Einkommen mit angerechnet, da ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid.

Nur wenn man weniger als ein Jahr zusammen lebt, kann man auf ein Probejahr pochen. Übertrifft dein Einkommen daher den Bedarf von euch beiden inkl. Wohnung, bekommt ihr kein Alg2 und du müsstest dann auch die Krankenkasse für deine Freundin übernehmen.

ALG1 ist eine Versicherungsleistung und Vermögen oder Haushaltseinkommen bleiben dabei unberücksichtigt.

Falls Du mit Arbeitslosengeld ALG2 bzw. HartzIV meinen solltest, dabei wird Haushaltseinkommen oder Vermögen berücksichtigt.

Wenn ihr zusammen lebt, wird dein Einkommen bei dem Alg 2 berücksichtigt. Bei Alg 1 spielt das keine Rolle.

Nein, nicht mal wenn Ihr verheiratet wärt.