Wird man in U-haft in einer gewöhnlichen Haftanstalt einquartiert, oder gibt es andere Zellen?

7 Antworten

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Untersuchungshaft kann im Grunde in jeder Haftanstalt vollzogen werden, in der Regel in der die dem zuständigen Gericht am nächsten ist. Der Richter kann aber auch die Unterbringung in einer anderen JVA anordnen. Die geschieht in der Regel wenn mehre Verdächtige in U-Haft genommen werden um Absprachen zu verhindern. 

Natürlich können in den JVAen auch Strafgefangene untergebracht werden. Untersuchungs- und Strafgefangene sind zu trennen. Ausnahmen sind möglich, wenn der Untersuchungsgefangene zustimmt oder besondere Gründe vorliegen.

Auf den Polizeirevieren gibt es den sogenannten Polzeigewahrsam. In großen Stadten gleicht so ein "PG" fast einer Abteilung wie es sie in den Haftanstalten gibt. Dort werden vorläufig festgenommene untergebracht, die noch nicht einem Haftrichter vorgeführt wurden. Diese Unterbringung darf längstens 47 Stunden und 59 Minuten dauern, die 24 Stunden Aussage in den meisten Antworten ist Falsch. Wird der vorläufig festgenommene dem Haftrichter vorgeführt und gegen ihn Untersuchungshaft angeordnet, ist er unverzüglich in eine Haftanstalt zu überführen. Die Unterbringung im PG ist für längere Zeit nicht mehr statthaft.

"Diese Unterbringung darf längstens 47 Stunden und 59 Minuten dauern, die 24 Stunden Aussage in den meisten Antworten ist Falsch."

Die 47-Stunden- und 59-Minuten-Aussage ebenso.

@derdorfbengel

Es ist immer wieder schön wenn Leute behaupten etwas sei falsch, aber dann die richtige Antwort nicht geben, oder nicht können?

Nun denn:

Strafprozeßordnung (StPO)
§ 128 Vorführung bei vorläufiger Festnahme
(1) Der
Festgenommene ist, sofern er nicht wieder in Freiheit gesetzt wird,
unverzüglich, spätestens am Tage nach der Festnahme, dem Richter bei dem
Amtsgericht, in dessen Bezirk er festgenommen worden ist, vorzuführen.
Der Richter vernimmt den Vorgeführten gemäß § 115 Abs. 3.
(2)
Hält der Richter die Festnahme nicht für gerechtfertigt oder ihre
Gründe für beseitigt, so ordnet er die Freilassung an. Andernfalls
erläßt er auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder, wenn ein Staatsanwalt
nicht erreichbar ist, von Amts wegen einen Haftbefehl oder einen
Unterbringungsbefehl. § 115 Abs. 4 gilt entsprechend.

Wer also um 0.01 Uhr vorl. festgenommen wurde muß spätestens un 23.59 Uhr am

nächsten Tag

dem Haftrichter vorgeführt werden.

Nun rechne mal wieviel Stunden das sind, ok. ist eine Minute weniger. Geschenkt.

U Haft und Polizeigewahrsam sind ja nun wirklich zwei völlig verschiedene Begriffe.

Polizeigewahrsam wird bei sog Randalierer, Alkoholisiert etc angewandt, muss aber nicht Sie findet statt ohne Haftrichter. In der Regel werden die Inhaftierten nach spätestens 24 Std entlassen an Wochenenden 48. Es unterliegt dem Ermessen der jeweiligen Polizeistation. Auswirkungen auf den Status in einem Führungszeugnis hat der Polizeigewahrsam nicht.

@IngaS10
U Haft und Polizeigewahrsam sind ja nun wirklich zwei völlig verschiedene Begriffe.

Das ist noch richtig, denn die U-Haft hat mit Polizeigewahrsam absolut nichts zu tun. Wobei auch der vorläufig Festgenommene sich in Polizeigewahrsam befindet.

Nun wird es aber abenteuerlich.

In der Regel werden die Inhaftierten nach spätestens 24 Std entlassen an Wochenenden 48.

Es gibt keine unterschiedliche Regelung für Wochenenden und Wochentags. Die maximale Festhaltedauer ist in jedem Fall 47 Stunden und 59 Minuten.

Es unterliegt dem Ermessen der jeweiligen Polizeistation.

Im Ermessen der Polizeistation oder sonstjemandem liegt überhaupt nichts, lediglich das man ihn zunächst festhalten darf. Nach Ablauf der maximalen Festhaltezeit ist der Festgenommene einem Haftrichter vorzuführen, schafft man das nicht muss man ihn laufn lassen. Egal welche Straftat ihm vorgeworfen wird.

Auswirkungen auf den Status in einem Führungszeugnis hat der Polizeigewahrsam nicht.

Na wenigstens das ist noch richtig.

Generell kann man die deutschen Gefängnisse nicht mit den amerikanischen Gefängnissen vergleichen.

Da läuft es schon ne Spur härter als hier.

Auf den Polizeiwachen sitzt man wie du geschrieben hast meistens zur Ausnüchterung ein. Aber natürlich auch auf anderen Gründen. Wenn man verhaftet wird und nicht sofort ins Gefängnis kommst, bleibst du erstmal auf der Wache in der Zelle.

Im allgemeinen sitzen Untersuchungshäftlinge in den ganz normalen Gefängnissen ein. Mag vielleicht sein das sie etwas abgetrennter sind. Kann ich mir aber nicht vorstellen.

Es gibt hier in meiner Region ein im Verhältnis zu den anderen Haftanstalten, ein sehr kleines Gefängnis. 

Das wird tatsächlich oft für die U-Haft genommen, oder quasi als Zwischenstop wenn man von einem Gefängnis in ein anderes verlegt wird oder natürlich auch wenn man Verhaftet wird, bis man in ein normales Gefängnis kommst. So kenne ich das zumindest.

In USA wandert man sofort in den Knast soviel ich weiß. 

Untersuchungshaft kann je nach Sachverhalt sehr hart sein. So kann durchaus eine Separierung stattfinden um das Schleusen von Informationen zu verhindern. Auch das Besuchsrecht ist eingeschränkt im Vergleich zu anderen Insassen.

Auf den Polizeistationen gibt es Verwahrzellen. Die sind nicht geeignet Jemanden in U-Haft zu haben, sondern nur dafür da, dass ein Besoffener seinen Rausch ausschläft, oder ein Verdächtiger festgehalten wird, bis er dem Haftrichter vorzuführen ist. 

Die größeren Städte haben spezielle U-Haftanstalten (München Stadelheim, Berlin Moabit). In anderen Städten wird es vermutlich jeweils eine Abteilung des Gefängnisses sein.

Die Haftbedingungen von U-Haft udn Strafhaft sind unterschiedlich. Andere Besuchsregelungen, andere Bedingungen zum tragen von Privatkleidung, Arbeit und einiges mehr.

So üble Bedingungen wie in den USA gibt es hier wohl nicht.

Also bei Untersuchungshaft durch Richterbeschluss kommt du in ein normales Gefängnis wie jeder andere auch.

Was die Polizei anbelangt, gibt es natürlich auch eine Ausnüchterungszelle wo man 24h eingesperrt werden kann biss ein Entschluss gefasst wie weiter vorgegangen wird.

Ich glaube wenn man in U-Haft ist, ist man in einer richtigen Haftanstalt.
Und Polizeiwachen haben teilweise kleine zellen wo leute bis zu 24 stunden festgehalten werden können und/oder auch ausnüchterungs zellen.