wird man bestraft wenn man ohne es zu wissen scharzarbeitet, da der AG einen nicht angemeldet hat?

6 Antworten

das wichtigste hiebei ist wohl, ob sie sich beim arbeitsamt abgemeldet hat !!!

da du aber schreibst, sie bekam einen brief von der krankenkasse, dass seit 3 monaten nichts eingegangen ist, gehe ich mal davon aus, dass sie sich bei der arge abgemeldet hat und die deshalb die krankenversicherung nicht mehr zahlen.

somit ist es nicht ihr verschulden und sie muss auch keine angst vor strafe haben.

nicht beim finanzamt anrufen, sondern bei der krankenkasse und den sachverhalt schildern... bin seit .... bei ... in arbeit. wenn der nichts eingezahlt hat, dann kümmern die sich schon drum, glaub mir.

hat sie denn wenigstens den lohn vom chef erhalten? Dann muss doch auch ne abrechnung dabei sein. wenn sie in den 3 monaten noch keine lohnabrechnung bekommen hat kann man davon ausgehen, dass der chef sie nicht angemeldet hat und sie schwarz beschäftigt.

aber da gehts ja noch weiter: sie zahlt ja dann dem zu folge auch nicht in die rentenkasse  ein, was eine unterbrechung der rentenanwartschaft (oder wie das heißt) bedeutet. arbeitslosenvericherung, pflegeversicherung und was die da alles abziehn, das wird ein schwanz ohne ende.

sollte sie noch keinen lohn erhalten haben, dann möchte ich noch darauf hinweisen, dass das arbeitsamt nur für 3 monate diesen ausfall bezahlt. mir gings genau so. hab zwar nur 60% vom lohn, der mir zu stand von denen bekommen, aber besser wie in die hohle hand gesch... sobald sie länger als 3 monate dort ohne lohn arbeitet springt die arge nicht mehr ein und sie müsste vors arbeitsgericht ziehen. 

...solange man es nicht weiß oder wissen muß, daß man nicht angemeldet ist, wird man auch nicht bestraft...

Die Verantwortung fü die Anmeldung bei der KK, dem FA etc. hat allein der Arbeitgeber! Sie kann also nicht "mit bestraft" werden, weil sie nichts getan hat. Allerdings sollte sie sehr schnell gegenüber dem AG handeln und ihn zur Nach-Zahlung der Beiträge auffordern!!! Hoffentlich geht das nicht in Richtung Zahlungsunfähigkeit des Arbeitsgebers und Insolvenz.

Allerdings ist ja offen, ob er AG beim Finanzamt nichts gezahlt hat - das weißt sie ja gar nicht. Also so schnell ist hier nicht von Steuerhinterziehung zu reden.

Dawird sie nicht drumherum kommen die Saktionen/ Strafen tragen zu müssen. Denn nach neuster Regelung ist sie verpflichtet sich beim Arbeitsamt zu melden sobald ein Änderung eingetreten ist .  Und ein Arbeti aufzunehmen ist nun mal die wichtiogste Änderung überhaupt. Egal ob der Arbeitgeber dies nun selbst hätte machen wollen oder nicht.  Sie hat ihre Mitwrikungspflicht verletzt.

Verstehe ich nicht, die Krankenkasse hat ihr das mitgeteilt und nicht das Arbeitsamt, woher willst du also ableiten, dass sie gegenüber dem Arbeitsamt ihre Mitwirkungspflicht verletzt hat?

@angy2001

 

Die Mitteilungspflicht besteht auch während einer Sperrzeit (oder anderen Ruhenszeiträumen) und sie gilt auch noch nach dem Ende eines Leistungsbezuges für solche Änderungen, die rückwirkend den Anspruch auf die Leistung beeinflussen könnten (wie etwa die rückwirkende Bewilligung einer Rente und ähnliches).

Ob eine Änderung für Ihren Leistungsanspruch von Bedeutung ist, prüft die Agentur für Arbeit. Bitte unterrichten Sie deshalb die Agentur für Arbeit auch in Zweifelsfällen.

Insbesondere in den nachstehend aufgeführten Fällen ist es wichtig, dass Sie sofort Ihre Agentur für Arbeit benachrichtigen:

  • bei Ansprüchen aus früherem Arbeitsverhältnis
  • bei Aufnahme einer Tätigkeit
  • bei Arbeitsunfähigkeit
  • bei Leistungen anderer Stellen
  • bei Rentenantrag/-bewilligung
  • bei Aufnahme einer Nebentätigkeit

Sollten Sie falsche beziehungsweise unvollständige Angaben machen oder Änderungen nicht unverzüglich beziehungsweise überhaupt nicht mitteilen, müssen Sie nicht nur mit der Erstattung der zu Unrecht erhaltenen Leistungen rechnen, sondern Sie setzen sich auch der Gefahr eines Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahrens aus.

Sorry aber das stammt nicht von mir, Quelle:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_25644/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Rechte-Pflichten/Rechte-Pflichten-Nav.html

Verstehe ich nicht, die Krankenkasse hat ihr das mitgeteilt und nicht das Arbeitsamt, woher willst du also ableiten, dass sie gegenüber dem Arbeitsamt ihre Mitwirkungspflicht verletzt hat?

Die Freundin trifft keine Schuld,weil sie im guten Glauben,dass alles seine Richtigkeit hat,ihrer Arbeit nachgegangen ist.