Wird jede Anzeige gegen strafunmündige eingestellt?

3 Antworten

Ja, natürlich. Strafunmündig ist strafunmündig. Man kann ja nicht den einen bestrafen und den anderen nicht.

Egal um welchen Fall ? Auch wenn es beispielsweise zuhälterei sei

@xiDupstepZ

Ja, in jedem Fall. ich glaub nicht, daß es allzuviele unter 14-jährige Zuhälter gibt.

Ne hahaha wär ja zu schlimm war nur ein Beispiel ^^

Das wurde dir bereits mehrfach erklärt. Strafunmündigkeit bzw. Schuldunfähigkeit des Kindes bedeutet, dass jemand, der das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wegen seiner Taten nicht strafrechtlich belangt werden kann. Es kommt dabei weder auf die Art der Tat noch auf die Höhe des Schadens an.

Strafunmündig ist strafunmündig im Sinne des Strafgesetzbuches!

Davon bleiben eventuelle zivilrechtliche Ansprüche unberührt.