Wird Gründungszuschuss (Phase 2) abgezogen wenn ALG2 zur Aufstockung beantragt wird?

2 Antworten

Hallo Spaltalfa,

dieVerlängerung des Gründungszuschuss auf weitere 9 Monate soll dazu dienen, dass deine Unternehmung gefestigt wird.

Voraussetzung für eine Verlängerung ist, dass man klar erkennen kann, dass Du zum einen dich um deine selbstständige Tätigkeit bemüht hast und zum anderen schon Umsätze erzielt hast. Die von Dir geschilderte Situation zeigt aber, dass Du von deiner Tätigkeit nicht leben kannst. Wenn Du jetzt auch noch ALG II beantragst, wird  dieTragfähigkeit deiner Unternehmung angezweifelt. Eine Verlängerung des GZ ist mehr als unwahrscheinlich.

Unabhängig von der Verlängerung solltest Du dir unbedingt Gedanken machen, ob und wie du deine Tätigkeit weiterführen willst.  Essind wohl bereits in derVorbereitung einigeFehlergemacht wurden. Du solltest Dich einmal mit einem Gründungsberater bzw. mit der IHK in Verbindung setzen.