Wird geschieht steuerlich mit der Stammeinlage nach der Liquidation einer GmbH?
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
1) Uwe A. gründet 2017 eine GmbH. Er zahlt die Stammeinlage von 25.000 EUR ein.
2) Seit der Gründung wurde die GmbH nicht "genutzt". Sie hat keine Kosten verursacht, keine Umsätze eingefahren und es bestehen auch keine Verbindlichkeiten. Es kam nie zu irgendeiner Produktion oder einem Geschäft.
3) Uwe A. liquidiert die bisher vollkommen nutz- und tätigkeitslose GmbH im Jahr 2018 wieder.
Bekommt der die vollen 25.000 EUR wieder ausgezahlt oder werden auf den Betrag plötzlich irgendwelche Steuern fällig?
4 Antworten
Naja - Uwe A. muss ja sicherlich den Notar bezahlen, die Bekanntmachung im Bundesanzeiger, Handelsregister, den Steuerberater für den Jahresabschluss usw. Demnach hat Uwe A. schon einmal gar nicht die vollen 25K - Es sei denn auf dem Konto verweilt mehr Geld.
Ferner gibt es ein sogenanntes Sperrjahr.
Das gesetzlich vorgeschriebene Sperrjahr dient insbesondere dem Gläubigerschutz und bedingt ein verschärftes Ausschüttungsverbot.
Während der Dauer des Sperrjahres ist jede Vermögensverteilung an die Gesellschafter verboten. Das bedeutet, dass nur Forderungen von Drittgläubigern aus Drittgeschäften beglichen werden dürfen. Eine Rangordnung unter den Gläubigern besteht nicht.
Also nein - Du kannst die GmbH nicht einfach löschen und direkt die Stammeinlage kassieren.
Nach Ablauf dieses Sperrjahres kann das Stammkapital an die Gesellschafter ausgezahlt werden.
Und eine Liquidation bedeutet nicht, dass eine GmbH handlungsunfähig ist.
Erst nach Ablauf des Sperrjahres wird die Firma vollständig gelöscht, sofern denn keine Abwicklungsmaßnahmen mehr erforderlich sind.
Bücher & Dokumente usw. müssen 10 Jahre weiterhin aufbewahrt werden.
Das Sperrjahr bzw. die Sperrfrist gibt es immer. Egal ob die GmbH eigenfinanziert ist oder nicht.
Genau - Uwe A. muss das Sperrjahr abwarten, bevor er sich das Stammkapital der Gesellschaft auszahlen lassen kann. Hierrauf werden keine Steuern erhoben. Das Stammkapital ist steuerfrei.
Möchte Uwe A. vorzeitig an Geld kommen, kann er sich ein Darlehn von der GmbH gewähren lassen.
Das Darlehn wird dann später mit der Stammeinlage getauscht. Dies aber unbedingt den Steuerberater mitteilen.
Hier gibt es auch noch gute Informationen zur Liquidation einer GmbH http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/unternehmensrecht/gmbh-liquidation/
Nein, er muss erst einmal die Gründungskosten abziehn. Dann das Geschäftsjahr 2017 abschließen. Mit Liquidationsbeschluss müsste er 1 Jahr warten, damit kein evtl. Gläubiger leer ausgeht.
Da die GmbH keine Überschüsse erzielt hat, sondern nur Aufwendungen aus Gründung und Jahresabschluss hatte, wird sie einen Verlustvortrag bei Liquidation haben.
Daher wäre es dumm die GmbH zu liquidieren, da der Verlustvortrag verloren ginge. Zudem wäre ein Vekauf besser, da ein neuer Erwerber den Gründungsaufwand nicht mehr hat.
Vielen Dank.
Selbstverständlich muss er die Gründungskosten abziehen.
Sagen wir mal das sind 2.000 EUR, 23.000 EUR verbleiben also.
Verstehe ich ferner richtig, dass er das Geld zwar zurückbekommt (23.000 EUR), aber mindestens das erste Geschäftsjahr + 1 Sperrjahr darauf warten muss? Es fallen keine Steuern an?
Die Differenz zwischen Anschaffungskosten für die GmbH (25.000 €) und der tatsächlichen Auszahlung kann er als Verlust nach § 17 EStG in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Allerdings nur zu 60 %, wegen § 3 Nr. 40 EStG.
Bedeutet dass, er bekommt 60% zurück und muss 40% versteuern?
Nein, er kann sein zu versteuerndes Einkommen um 60 % der Differenz zwischen den Anschaffungskosten und des Auszahlungsbetrags mindern
Steuern fallen nur auf Gewinne an; und da hier keine Gewinne erwirtschaftet wurden, fallen hier auch keine Steuern an.
Das klingt erstmal sehr gut. Gibt es einen Fachterminus, bzw. eine Definition für eine "zurückerstattete Stammeinlage"?
Natürlich ist sie kein Gewinn. Es geht mir mehr darum, dass man vielleicht eine GmbH gründet, die aber nie in das operative Geschäft kommt. Wenn man diese dann wieder liquidiert sollte man (meiner Auffassung nach) keinen Nachteil erleiden, außer der relativ geringen Kosten für die Gründung.
Es fallen ja kosten an..,
Nicht nur die Gründungkosten, sondern auch der Steuerberater der die Bilanz am Ende eines jeden Geschäftsjahres ans Finanzamt leiten muss - auch ohne Umsätze!- und natürlich der Notar für das Liquidations verfahren!
Des Weiteren benötigt jede GmbH mind einen Geschäftsführer, der natürlich auch Ein Gehalt bekommen MUSS!
Wenn man dieses Gehalt nun an den Gewinn koppelt um monatliche Zahlungen zu umgehen, entstehen durch die Einführung des Mindestlohns recht schnell Schulden der Firma beim Geschäftsführer..,
Frag doch mal deinen Notar, du wirst dich erschrecken wieviel der "Spaß" einer GmbH Gründung (und Löschung!) kostet (Stichwort Bundesanzeiger!)
Recht hast du natürlich. Das kostet ihn pauschal 2.000 EUR (etwas Schwund ist immer). Es verbleiben 23.000 EUR.
Ok, die gibt es ja zum Glück nicht. Er hat die GmbH eigenfinanziert (keine Gläubiger) und ist alleiniger Gesellschafter. Hier also kein Problem.
Uwe A. muss also zunächst das erste Geschäftsjahr verstreichen lassen und anschließend ein Sperrjahr abwarten. Er bekommt sein Geld also zurück, aber mit Verzögerung. Fällt hierauf jetzt eine Steuer an oder nicht?
Danke übrigens für alle die anderen kleinen Infos zwischendurch, die waren mir neu!