Wird gehalt vom Jugendamt eingefordert?

4 Antworten

94.6 Kostenbeitrag des jungen MenschenStand 01.07.2011 Kostenbeteiligung in der Kinder- und Jugendhilfe Baden-Württemberg

94.6.1 Heranziehung aus Einkommen Die Kostenbeiträge der betreuten jungen Menschen werden nach Maßgabe des § 93 Abs. 1 und 2 SGB VIII aus vorhandenem Einkommen ermittelt. Die Kostenbeitragsverordnung findet keine Anwendung.

Der junge Mensch erhält einen Freibetrag in Höhe von 25% und hat demnach 75% seines nach § 93 Abs. 2 SGB VIII bereinigten Einkommens einzusetzen.

Der Gesetzgeber wollte mit dieser Neuregelung zum Ausdruck bringen44, dass der junge Mensch aus dem ihm verbleibenden Einkommen seine berufsbedingten Aufwendungen nicht zu tragen hat. Berufsbedingte Aufwendungen sind lt. Auffassung des Gesetzgebers Bestandteil der Jugendhilfeleistung und vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu übernehmen.

94.6.2 Ausnahmen von der Kostenbeteiligung Einkommen, das aus Ferien- oder Gelegenheitsjobs erzielt wird verbleibt dem jungen Menschen und wird nicht über den Einkommenseinsatz verlangt

Dir gegenüber besteht eine Unterhaltspflicht. Entweder durch deine Eltern oder eben durch das Jugendamt. Diese Unterhaltspflicht ist aber immer aufrechenbar gegenüber Einkünften, die der Unterhaltsberechtigte erzielt. Insofern kann es gut sein, dass du etwas von deinen Einnahmen abdrücken musst.

Schaun mer mal...

Auf die Schnelle spuckt google dazu nichts aus. Interessantes Problem! :-)

Befrag halt deinen zuständigen Sachbearbeiter beim Jugendamt danach.

@Atzec

Wer zahlt denn jetzt eigentlich Unterhalt für dich? Deine Eltern? Oder wer sonst?

@Atzec

Solltest du Waise sein, bekämest du ja Waisenrente. Bei der Waisenrente bleiben eigene Einnahmen bis zur Volljährigkeit unberücksichtigt! Dann könntest du die ganze Kohle selber verprassen... :-)

@Atzec

Ok, jetzt habe ich es glaube ich erschöpfend im Griff... :-)))

Maßgeblich ist, wer dir aktuell Unterhalt leistet.

Das können

  1. deine Eltern sein. Dann ist jeder Zuverdienst deinerseits abzüglich eines Eigenbehalts bis 90 Euro mit deinem Unterhaltsanspruch aufrechenbar.

  2. das Sozialamt, wenn deine Eltern nicht leistungsfähig sind. Dann darfst du in einem vierwöchigen Ferienjob bis zu 1600 Euro netto anrechnungsfrei hinzuverdienen!

  3. du bekommst Waisenrente, weil deine Eltern abgetreten sind. Dann bleiben eigene Einkünfte bis zur Volljährigkeit unberücksichtigt und folglich verrechnungsfrei!

@Atzec

stimme Dir zu , ein interessantes Problem.. habe etwas gegooglet.. hoffe es stört Dich nicht, das ich Dir hier antworte.. falls doch .. beanstande meinen Kommentar ..wäre ok..

zu .. aus ....Achtes Kapitel.. Kostenbeteiligung

  1. der Unterkunft junger Menschen in einer sozialpädagogisch begleiteten Wohnform (§ 13 Absatz 3)

1a) Zu den Kosten vollstationärer Leistungen sind junge Volljährige und volljährige Leistungsberechtigte nach § 19 zusätzlich aus ihrem Vermögen nach Maßgabe der §§ 90 und 91 des Zwölften Buches heranzuziehen.

(6) Bei vollstationären Leistungen haben junge Menschen und Leistungsberechtigte nach § 19 nach Abzug der in § 93 Absatz 2 genannten Beträge 75 Prozent ihres Einkommens als Kostenbeitrag einzusetzen. Es kann ein geringerer Kostenbeitrag erhoben oder gänzlich von der Erhebung des Kostenbeitrags abgesehen werden, wenn das Einkommen aus einer Tätigkeit stammt, die dem Zweck der Leistung dient. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um eine Tätigkeit im sozialen oder kulturellen Bereich handelt, bei der nicht die Erwerbstätigkeit, sondern das soziale oder kulturelle Engagement im Vordergrund stehen.

noch mehr findest Du unter

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Kinder-_20und_20Jugendhilfegesetz_20-_20SGB_20VIII,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

m. lieben Grüßen ;)himako

@himako333

Ja, interessantes, weil eben nichtalltägliches Problem. Also gibt es doch noch eigene Unterhaltstöpfe für die varianten betreutes Wohnens...

Aber letztlich verbelibt auch hier das Einkommen aus einem Ferienjob vollständig beim minderjährigen Jugendlichen, wie deinem unteren Zitat zu entnehmen ist.

Erfreulich für den Fragesteller! :-)

Hallo. Ich habe so entwas auch schon gemacht. Wenn du dieses beim Jugendamt nicht angibst und es nicht an die große Glocke hängst dann könntest du es selbst behalten. Wenn das Jugendamt davon was erfährt musst du im normal Fall was abgeben. Aber da es nur ein neben Job ist lass es dir bar auf die Hand geben und erzähl es nicht überall rum dann ist alles gut.

sry neben Job musst du glaube ich abzahlen weil es ein festes Gehalt ist. Ich weiß allerdings nicht wo die Grenze ist weil du natürlich auch Geld zum Leben brauchst.

Das ist Sozialbetrug und kann übel enden.

Normalerweise ist Geld aus einem Nebenjob überobligatorisch und das Jugendamt verlangt nichts.

Allerdings dürfen sie das Geld verrechnen.

Frag doch einfach beim Jugendamt, wie sie das halten.