Wird eine Strafe vollstreckt wenn der Angeklagte Revision / Berufung einlegt?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei schweren Verbrechen und wenn Fluchtgefahr besteht, sitzt er ja bereits bis zu seiner ersten Verhandlung im Knast.

Und dort bleibt er auch, wenn er in Berufung geht.


Du kannst in Berufung gehen, wenn du mit dem Urteil nicht einverstanden bist.

Bei (vermeintlichen) Verfahrensfehlern geht man hingegen in Revision

Die Rechtsfolge einer Straftat, bzw. die ausgeurteilte Strafe wird bei Verzicht auf Rechtsmittel rechtskräftig. Dann bekommt man, insofern man eine Haftstrafe bekommen hat einen sogenannten Strafantritt. Dies passiert nicht, wenn man in Berufung geht, da dann die Verurteilung der ersten Instanz nicht rechtskräftig wird. Anderes gilt, wie hier bereits durch andere geschrieben, wenn man in U-Haft sitzt. Hier gelten andere Haftgründe und es ist zunächst keine Strafhaft, insofern hat die U-Haft auch nichts mit dem ersten Urteil oder dem möglichen Rechtsmittel zu tun.

Grüße

T.

Der Kachelmann-Prozess ???

die vollstreckung der strafe bleibt ausgesetzt, solang das urteil noch nicht rechtskräftig ist. es kann aber untersuchungshaft angeordnet werden. das hängt vom angeklagten vergehen ab und/oder von der gefahr, dass sich der angeklagte vom acker macht.