Wird ein Smartphone 2 ½ Jahre alt gepfändet?

2 Antworten

Hallo Siggikh,

grundsätzlich kann das Handy gepfändet werden (§ 808 Abs. 1 ZPO). Es ist auch nicht von den Ausnahmen nach § 811 ZPO erfasst.

Allerdings steht die Pfändung eines 2 1/2 alten Smartphones hinsichtlich Erlös zu Schulden sehr selten in einem vernünftigen Verhältnis. Der Gerichtsvollzieher muss für die vorläufige Aufbewahrung sorgen, die Daten professionell löschen lassen, eine Versteigerung durchführen, ggf. vorher noch eine Versteigerungsanzeige schalten usw.

Da die Halbwertszeit bei elektronischen Artikeln sehr kurz ist, nehmen Gerichtsvollzieher von der Pfändung dergleichen Abstand (§ 803 Abs. 2 ZPO), obwohl sie rechtlich dazu in der Lage wären.

Ich persönlich würde mir keine Sorgen machen.

Gruß

itasca

Du hast ein Recht auf den Besitz eines wie auch immer gearteten Rundfunkempfängers oder eines ähnlichen Gerätes, um aktuelle Nachrichten empfangen zu können (Zugang zu Information ist unabdingbares Bürgerrecht in jeder Demokratie). Das kann ein Fernseher sein, aber auch ein Smartphone.

Außerdem gilt heute ein Telefonanschluss als haushaltsüblicher Standard. Wenn Du keinen Festnetzanschluss hast, wird man Dir ein Handy kaum abnehmen können.

Da das Smartphone nicht mehr das Neuste ist, hält sich der Wiederverkaufswert eh in Grenzen, das wissen auch Gerichtsvollzieher. Ihre Aufgabe ist nicht, Schuldner mittellos zu machen, sondern Gläubigern ihr Geld zurück zu bringen.