Wird ein Polizeilicher Brief wegen Ladendiebstahl eingeschrieben geschickt oder normal ins postfach?
HalloIch bin 15 jahre alt und ich habe heute den 23.5.2017 einen ladendiebstahl begangen ( laut polizei ein geringer wert(10 euro)). Ich wurde direkt im geschäft verhört und es wurden dokumente über den vorfall gemacht. Es kam zu zwei anzeigen, nichts weiteres. Die polizei meinte das ein brief zu mir nachhause geschickt wird.Hier komme ich jetzt zu meiner eigentlichem frage: wird der brief eingeschrieben nachhause geschickt oder normal per post ins postfach. Wie lange dauert es im durchschnitt bis der brief ankommt? Muss der brief per unterschrieft zurück geschickt werden? Wird es bei einer verwahrnung bleiben oder kommt es zu einer gerichtlichen verhandlung kommen?Ich bedanke mich schon im vorraus für die fragen. Lg
5 Antworten
Der Brief wird einfach eingeworfen - oder die Polizei klingelt direkt.
Zurückgeschickt werden muss da gar nichts, das wird eine Vorladung sein in der du zur Vernehmung bei der Polizei vorgeladen wirst. Dort musst du nicht hingehen, in dem Fall kannst du es aber machen.
Eine Gerichtsverhandlung ist unwahrscheinlich, wenn du dich kooperativ verhältst wird das Verfahren eingestellt, schlimmstenfalls gegen Auflage wie Arbeitsstunden.
Mama und Papa bekommen das an irgendeiner Stelle schon mit.
Vermutlich wirst du noch einmal zur Polizei müssen, diese werden dich vermutlich noch etwas einschüchtern und damit sollte die Sache beendet sein, solange es wirklich um einen kleineren Wert geht.
Und nein du kommst nicht aus der Sache raus ohne deinen Eltern bescheid zu sagen.
Hallo.
Deine Eltern werden auch informiert, auch wenn der Brief als einfacher versandt wird.
Du bekommst noch einmal eine Vorladung. Für "Heiße Ohren", der Eltern.
Eigentlich hätte die Polizei dich ohne deine Eltern nicht vernehmen dürfen.
Ich ,an deiner Stelle, würde es deinen Eltern beichten.
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2017/05/10/rechte-die-kaum-einer-kennt/
Das kommt bestimmt als Einschreiben - eine gerichtliche Vorladung sogar als Zustellungsurkunde.