Wird ein Gericht nach dem Gutachten und berichten gehen um zu entscheiden?
Hallo unser Gutachten besagt das wir erziehungsfähig sind mit Einschränkungen, latente Gefährdung. Der Richter stellte uns eine neue Familien Helferin zur Verfügung und möchte die aktuelle Situation wissen im nächsten Jahr, daher soll die selbe gutachterin eine Ergänzung zum Gutachten erstellen indem sie nochmal zwei oder drei mal nach uns kommt. Es läuft sehr gut mit der neuen Familien Hilfe und auch die kinder verbessern sich durch Ihre Therapien wie ergo Therapie und Moto Therapie. Der ganz kleine benötigt zur Zeit keine Therapie mehr da er läuft. Bei der u9 und u7 waren Keine Auffälligkeiten letzte Woche als ich dort war und altersgemäß entwickelt. Muss nur evtl mein 5 jähriger Logopädie bekommen. Die gesundheit kinder krankenschwester kommt nur noch bis august. Das Jugendamt schreibt das in paar Monaten geprüft werden soll ob die kinder von den angeboten profitieren und eine Herausnahme der kinder verhindert werden kann. Im Schutzplanke steht das dieser gültig ist bis zur gerichtliche Klärung und Entscheidung ob ein hilfesystem aufgebaut werden konnte.
Liegt das jetz an der gutachterin wie der Richter entscheidet? Was wenn die Ergänzung zum Gutachten positiv ist? Was soll das heissen?? Mache mir Gedanken
2 Antworten
Die Gutachterin kann nur aufschreiben was sie sieht.
Der Richter kann nur das Gutachten lesen und sich bei der Anhörung selbst ein Bild von euch machen. Dann trifft er seine Entscheidung. Er muss sich dabei nicht an die Aussagen aus dem Gutachten halten.
Also selbst wenn alles 100% super im Gutachten wäre, falls ihr vor Gericht einen auf Familie Flodder macht, kann der Richter trotzdem etwas entscheiden, das dir nicht gefällt. Also nicht alleine auf so ein Gutachten vertrauen.
Wenn die Ergänzung zum Gutachten positiv ist und auch die Feststellungen des Jugendamtes bei den Überprüfungen, bleiben die Kinder bei euch.