Wird ein Erbe/Erbschaft auf die Waisenrente angerechnet?
Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage: Da ein Freund (25) nach seiner Mutter schließlich auch seinen Vater verloren hat, erhält er eine Erbschaft von ca. 10.000 EUR. Die Frage ist nun, ob dieses Erbe als "Einkommen" bei der Berechnung der Vollwaisenrente angerechnet wird und somit die Rente geschmälert wird bzw. komplett entfällt.
Habt ihr mir hierzu einen Rat?
Beste Grüße, relexx
3 Antworten
Nein, eine Halb- oder Vollwaisenrente hat mit dem Erbe nichts zu tun. Es besteht ein Anspruch auf die Rente und hat mit evtl. Vermögen nichts zutun.
Nein! Keine Anrechnung! Musst Du auch nirgends angeben (in Bezug auf die jetzt zu erwartende Vollwaisenrente).
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Rente
Das Erbe ist Vermögen. Nur beim Bezug von Hartz IV würde es im Zugangsmonat als Einkommen betrachtet.