Wird ein Erbe/Erbschaft auf die Waisenrente angerechnet?

3 Antworten

Nein, eine Halb- oder Vollwaisenrente hat mit dem Erbe nichts zu tun. Es besteht ein Anspruch auf die Rente und hat mit evtl. Vermögen nichts zutun.

Nein! Keine Anrechnung! Musst Du auch nirgends angeben (in Bezug auf die jetzt zu erwartende Vollwaisenrente).

Das Erbe ist Vermögen. Nur beim Bezug von Hartz IV würde es im Zugangsmonat als Einkommen betrachtet.