Wird ein eingestelltes Verfahren im Bundeszentralregister vermerkt?
Hallo, vor einigen (3-5) Jahren wurde mein Haus wegen Verdacht auf Handel mit Betäubungsmittel durchsucht. Dabei wurde nichts gefunden. Auch meine (freiwillige) Haarprobe war auf alle getesteten Substanzen negativ. Auf meinem Handy wurden auch keine Spuren, die in eine solche Richtung deuten würden, gefunden. Um es kurz zu machen: An dieser Anschuldigung war nichts dran und das Verfahren wurde eingestellt.
Nun wurde ich vor einigen Wochen, als ich mit dem Auto vom benachbarten Ausland zurück nach Deutschland mit meinem PKW einreisen wollte, vom Zoll auf Drogen kontrolliert. Dem Wischtest habe ich zugestimmt (war natürlich negativ). Nach der Abfrage der Daten meiner Person, hat der eine Zollbeamte mich nach diesem damligen Vorfall gefragt. Anschließend musste ich aufgrund dessen den Beamten auf die Zollstation folgen, wo mein Auto und mein gesamter (!) Körper durchsucht wurde. Das Prozedere hat über drei Stunden gedauert. Natürlich wurde nichts gefunden. Meine Fragen lauten als nun: 1) Wieso wussten die Beamten von diesem eingestellten Verfahren? Wieso wurde das in den Akten vermerkt, die bei einer allgemeinen Personenkontrolle für die Poilizei zugänglich ist und ist es möglich, diesen Eintrag wieder löschen zu lassen?
2) Dürfen Beamten ein eingestelltes Verfahren als Anfangsverdacht heranziehen?
Vielen Dank im Voraus!
1 Antwort
Selbst wenn eingestellte Verfahren im BZR vermerkt würden so hätten die Beamten bei der Kontrolle darauf keinen Zugriff, Direktzugriffe auf das BZR gibt es nicht.
Allerdings steht die Sache sehr wahrscheinlich immer noch in den Sytemen der Polzei. Darüber sagt zunächst der § 481 StPO was aus. Soweit es dann die jeweiligen Polizeigesetze der Länder betrifft solltest mal selbst suchen. Tante Gockel wird helfen.