Wird ein btm Eintrag gelöscht wenn das Verfahren/Abzeige fallen gelassen wurde?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Auch wenn es nicht im BZR auftaucht, es gibt mit Sicherheit einen Eintrag im polizeilichen Datenbestand. Der bleibt voraussichtlich die nächsten 10 Jahre drin. Unabhängig davon, ob das Verfahren eingestellt wurde oder nicht. Vermutlich sogar mit dem PHW "BTMK". 

Was sagst du zu meinem Fall,

wurde von der Polizei angehalten allgemeine Verkehrskontrolle und sie habe im Tabak ein Stiel von einer Knospe gefunden musste dann mit ins Revier sie haben mich durchsucht und haben nichts mehr gefunden außer den Stiel dann haben sie den Stiel noch abgewogen aber der Stiel war nicht wieg bar also (0,0g )dann hab ich noch die Papiere unterschrieben dort drin stand was bei mir gefunden wurde also der Cannabis-Stiel und ich war auch nicht der fahrer vom Fahrzeug , weiß wer zufällig was jetzt passiert btm,Geldstrafe ,....?
Komm aus Bayern

@Aedsch

Wurde gegen dich ein Strafverfahren eingeleitet? Wurdest du ED-behandelt? 

@Aedsch

Gelöscht

@Aedsch

Gelöscht

Ich wurde nicht ED-behandelt die haben nur Name, Telefon und Wohnort aufgeschrieben und ich glaub schon das ein Strafverfahren eingeleitet wurde bin mir aber nicht sicher ich hab halt die Stellungnahmen unterschrieb also was die bei mir gefunden habe ein Cannabis-stieg  im Tabak und dann dürfte ich gehen

@Aedsch

Hmmm...da kann es durchaus sein, dass nichts bundesweit gespeichert ist. Bei einer ED könntest du davon ausgehen, dass jeder Polizist das bei einer Abfrage erfahren würde. So aber könnte es nur im lokalen ETB eingetragen sein, auf das nur ein begrenzter Personenkreis Zugang hat. Letztliche Sicherheit hast du aber, wenn du die Polizeidienststelle anschreibst und Auskunft über die über dich gespeicherten Daten verlangst.

Dass ein Verfahren wegen "Geringfügigkeit" eingestellt wurde, heißt ja nicht, dass du unschuldig in der Sache bist.

Die Führerscheinstelle könnte sich trotzdem noch dafür interessieren.

Es gibt auch noch andere Einstellungsgründe.

Einen Eintrag? Worin? Alles, was nicht in einem Urteil endet, bleibt im Staatsanwaltlichen Verfahrensregister.

Da gibt es gar nicht erst einen Eintrag, den gibts nur bei einem Urteil.

kommt ganz auf den staatsanwalt an