Wird ein Betrag über den gesetzlichen Freibetrag automatisch gepfändet?
Ich habe ein p konto und bin in einer Privatinsolvenz. Da ich momentan im Krankenstand bin und auf den letzten Lohn warte, wo auch meine Urlaubstage ausbezahlt werden, wollte ich wissen, ob das, was über die 1.045€ geht (mein Freibetrag) automatisch vom Treuhänder gepfändet wird? Pfändung auf dem Konto liegt keine vor.
bitte nur ernstgemeinte Antworten.
3 Antworten
Wenn die Zahlung als Urlaubsgeld ausgewiesen wird , nicht ! Urlaubsgeld in " normaler " Höhe ( darunter versteht sich meine ich , ganz sicher bin ich nicht , Brutto der Betrag eines Monatsgehaltes ) Kann nur sein das du dir das von geeigneter Stelle unterzeichnen lassen musst . Paragraph 850ZPO . Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld ( bis 500€ ) sind nicht pfändbar .
Paragraph 850k ZPO . Du kannst dir das Urlaubsgeld von deinem AG bescheinigen lassen .
Paragraph 850a ( unpfändbare Bezüge )
Völlig egal als was das deklariert wird, alles was über den Freibetrag geht, wird gepfändet.
Aber wenn keine Pfändungen vorliegen, betrifft dich das ja nicht. Dann wird das Konto ja als ganz normales Girokonto geführt. Die Freibeträge greifen ja nur dann, wenn aktive Pfändungen auf dem Konto sind. Dann wird alles, was über dem Freibetrag ist, an den Pfändungsgläubiger abgeführt. Wenn du keine Pfändung hast, hast du auch keinen Pfändungsgläubiger an den was abgeführt werden kann, also benötigst du auch keine Freibeträge :)
Ja. alles was sich über den Freibetrag von 1049 € an Guthaben auf dem Konto befindet, wird automatisch abgeführt. Die 1049,99 € gelten für eine Einzelperson ohne Unterhaltsverpflichtungen.
Ansonsten gilt dazu aber auch die einkommensabhängige Pfändungstabelle.