Wird durch eine Erbschaft die Witwenrente gekürzt?
Da ich eine Witwenrente beziehe und es da eine Hinzuverdienstgrenze gibt (derzeit 819,19€): Wie würde man eine Erbschaft bei der Witwenrente anrechnen.
Wenn man zum Beispiel anteilig aus einem Hausverkauf 50.000€ erben würde
2 Antworten
Nein. Erbschaft ist kein Einkommen nach § 18a SGB IV.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__18a.html
Nur wenn Sie z. B. etwas erben, dass regelmäßig noch Vermögenseinkommen (Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen usw.) abwirft, könnte es relevant werden.
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/erbe-und-witwenrente.html
Ja, das las ich; aber der Vollständigkeit halber, habe ich den gesamten Text gepostet.
Bitte, gerne!
Jaja - hier ist Undank oft der Mühe Lohn...
Rentner muessen ja Jahr fuer Jahr eine Steuerklaerung abgeben, auch wenn ein DE-Rentner auf Feuerland Argentinien leben wuerde? -Finanzamt Neubrandenburg-
In deinem Fall waere deine Erbschaft nur schaedlich, wenn du eine Aufstockung der Rente vom Staat bekommen haettest. Dann muesste erst diese Erbschaft verbraten werden, ehe ein neuer Antrag positiv beschieden wird.
Somit bist du raus aus der Steuerpflicht.
Das Häuschen wird ja verkauft, und da gibt es dann auch keine Mieteinnahmen mehr.
Danke, hat mir echt geholfen!