Wird durch eine Erbschaft die Witwenrente gekürzt?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein. Erbschaft ist kein Einkommen nach § 18a SGB IV.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__18a.html

Nur wenn Sie z. B. etwas erben, dass regelmäßig noch Vermögenseinkommen (Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen usw.) abwirft, könnte es relevant werden.

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/erbe-und-witwenrente.html

Das Häuschen wird ja verkauft, und da gibt es dann auch keine Mieteinnahmen mehr.

Danke, hat mir echt geholfen!

@tanztrainer1

Ja, das las ich; aber der Vollständigkeit halber, habe ich den gesamten Text gepostet.

Bitte, gerne!

@Coolita

Jaja - hier ist Undank oft der Mühe Lohn...

Rentner muessen ja Jahr fuer Jahr eine Steuerklaerung abgeben, auch wenn ein DE-Rentner auf Feuerland Argentinien leben wuerde? -Finanzamt Neubrandenburg-

In deinem Fall waere deine Erbschaft nur schaedlich, wenn du eine Aufstockung der Rente vom Staat bekommen haettest. Dann muesste erst diese Erbschaft verbraten werden, ehe ein neuer Antrag positiv beschieden wird.

Somit bist du raus aus der Steuerpflicht.