Wird die verklagte Seite in Bezug auf einen Antrag auf Prozesskostenhilfe um Stellungnahme dazu gebeten?

2 Antworten

Da geht es nicht darum, ob sie sich dafür ausspricht, verklagt zu werden, sondern ob sie Gründe vorbringen kann, weswegen Prozesskostenhilfe nicht gewährt werden sollte. Wenn keine Gründe vorliegen, die dagegen sprechen, kann sich auch die Gegenseite keine aus den Fingern saugen.

Es geht darum zu klären, ob deine Klage überhaupt Sinn macht, denn nur dann zahlt der Staat dir diese. Und zur Klärung dieser Frage macht es durchaus Sinn, beide Seiten anzuhören.