Wird die Steuerrückzahlung auf Hartz4 angerechnet, trotz Arbeit?
Hallo ihr Lieben.
Heute beschäftigt mich folgende Frage.
Und zwar, ob die Steuerrückzahlung auf die Hartz 4 Leistung angerechnet wir, auch wenn man berufstätig ist.
Ich habe 2 Kinder von 8 und 1 Jahr, gehe teilzeit arbeiten, bin alleinerziehend und bekomme (noch) eine kleine Aufstockung vom Jobcenter, bis mein Sohn 3 ist; im Kindergarten ist und ich mehr arbeiten kann.
7 Antworten
das Geld wird zum Auszahlungszeitpunkt voll angerechnet. Je nach Höhe, wenn du Glück hast, kriegst du nur die Aufstockung in dem Monat selbst abgezogen, möglich auch, dass es auf 6 Monate verteilt wird.
Mein Rat, wenn du eh vorhast, bald mehr zu arbeiten und dann alg2 wegfällt, warum wartest du mit dem Antrag auf Jahresausgleich nicht einfac bis dahin, bist du nicht verpflichtet, dann hast du dafür 4 Jahre Zeit.
Du bekommst aufstockend, es wird jegliches Einkommen angerechnet.
Yuh, ist Einkommen.
Wenn du aufstockend Geld vom JobCenter bekommst, musst du natürlich jeden zusätzlichen Geldeingang melden. Dieser wird dann u.U. auf die nächsten 6 Monate verteilt angerechnet.
Das ist dann einmaliges Einkommen und wird spätestens im Monat nach dem Zufluss ( Zuflussprinzip ) auf die Leistungen angerechnet !