Wird die mehrwertsteuer bei einem wirtschaftlichen totalschaden abgezogen?

6 Antworten

Hallo Badboy, natürlich kannst du die Nettoreparaturkosten von der generischen Versicherung ohne Vorlage einer Rechnung ( also ohne Mehrwertsteuer!) einfordern, deshalb auch diese Reparaturbestätigung vom Gutachter! Eine Abzug bei Reparatur war bei meiner Ausrechnung natürlich falsch - sorry, aber in der Eile macht man manchmal Fehler - denn du hast ja das Fahrzeug noch in deinem Eigentum. Die Weiternutzung des Unfallfahrzeuges für mind. 6 Monate ist, wie oben schon geschrieben, ist hiermit rforderlich. Falls der Unfall unverschuldet sein sollte nimm bitte einen Anwalt welcher dann für dich kostenlos wäre und fordere über ihn eine Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit der Reparatur. Weiterhin kann dir der Anwalt auch tatsächlich angefallene Mehrwertsteuer ( z.B. im Rahmen von Teilerechnungen oder Teilreparaturrechnungen ) und evtl. Lackierungen o.ä. für dich geltend machen. Ich hoffe es hilft dir weiter in deiner Sache - es ist eine langwierige Abwicklung - bei der Tochter hat es mit Schmerzensgeld und Mietwagenforderung ca. 12 Wochen gedauert!

wiederbeschaffungswert zb 7000 euro Restwert 2000 euro also wäre der betrag 5000 euro

Ohne Angabe zu den Reparaturkosten ist hier keine zielführende Antwort möglich.

Zwar liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden grundsätzlich dann vor, wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungsaufwand (WBA), also die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert (WBW) und Restwert (RW).

Allerdings ist für die Beurteilung der zutreffenden Art der Regulierung ferner zu differenzieren, ob ein Fall vorliegt, in dem die kalkulierten Reparaturkosten unterhalb oder oberhalb des Wiederbeschaffungswertes liegen.

G imager761

Kannst du die orginale Aufgabenstellung einstellen?

Bei der jetzigen Formulierung würde ich nämlich sagen, dass du noch 2000 Euro für das beschädigte Gut bekommst, allerdings 7000 Euro bezahlen musst, um ein neues gut wieder zu beschaffen.

In diesem Fall wären das zwei voneinander unabhängige Transaktionen, der Verkauf einer Ware (2000 Euro) und der Kauf einer neuen Ware für 7000 Euro. Somit würde die Mehrwertsteuer ganz normal angesetzt werden.

Da ich vermute, dass du hierauf nicht heraus willst, bitte Originalaufgabenstellung.

Hallo Badboy, in deiner Aufstellung fehlt ein wichtiger Punkt: die Reparaturkosten sind in deinem Gutachten mit dem Brutto- und Nettobetrag ( ohne MwSt ! ) aufgeführt. Meine Tochter hatte vor einem Jahr einen wirtschaftlichen Totalschaden, deshalb kann ich dir genaue Auskunft geben! Ist dies nur eine Rechenfrage oder handelt es sich hier um einen aktuellen Unfall??? Bei deinem Beispiel müßten die Rparaturkosten ja höher sein als der Wiederbeschaffungswert ( Brutto mit Rechnung wg. der MwSt. ). Willst du nun ein Ersatzauto auf Rechnung kaufen, also mit ausgewiesenem MwSt-Betrag, bekommst den Wiederbeschaffungswert Brutto ( incl. MwSt. ) z.B. deine 7000 € abzüglich Restwert von 2000 €, also wie du angegeben hast die 5000 €. Mal angenommen du willst trotzdem deinen Unfallwagen reparieren lassen wg. Liebhaberfahrzeug, aber ohne Rechnung weil privat repariert wurde ( hierfür macht der Gutachter eine Reparaturbestätigung ), dann wird dir nur der Nettowiederbeschaffungswert ausbezahlt abzgl. des Restwertes, also in deinem Beispiel: 7000 € / 1,19 - 2000 € Restwert = Netto 5882,35 € - 2000 € = 3882,35 kommen zur Auszahlung! Willst du nur die Nettoreparaturkosten von der Versicherung, also ohne Vorlage einer Rechnung mit ausgewiesener MwSt., dann bitte unbedingt beachten: die Weiternutzung des Unfallwagens ist für mind. 6 Monate erforderlich! In diesem Fall erfordert dies eine Wiederherstellung des verkehrs-und betriebssicheren Zustandes!

Hallo Badboy, danke erst mal für dein Kompliment, freut mich sehr ;-) Leider hast du in deiner Fragestellung keinen Hinweis auf die Schuldfrage angegeben: Ist der Unfall unverschuldet, dann bezahlt dir die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die gesamten Kosten für einen Rechtsanwalt falls dies erforderlich sein sollte, sowie Mietwagen bzw. Nutzungsausfallentschädigung incl. evtl. Schmerzensgeld! Für eine brauchbare Antwort wg. Erstattung der Reparaturkosten muß ich nochmal bei der Tochter kurz nachlesen - der ganze Unfallvorgang wurde bei Ihr über den Rechtsanwalt abgewickelt.