Wird die Abfindung mit dem Arbeitslosengeld II als Hartz-IV-Empfänger verrechnet?

5 Antworten

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Es gilt bei ALG2-Bezug das sogenannte "Zuflußprinzip", d.h. die Abfindung würde Dir als Einkommen angerechnet werden. ALG2 ist eine bedarfsorientierte Leistung und in dem Moment wo Dir die Abfindung zugeht, ist der Bedarf gedeckt, denn Du kannst ja davon leben. Entsprechend der DVO zu § 13 SGB II ruht der Anspruch auf Alg II, bis der Zufluß verbraucht ist, also durchaus auch länger als ein Monat. Die Höhe des Zuflusses wird dem täglichen Bedarf an Alg II gegenübergestellt.

Aber: Meiner Meinung nach passiert nichts,wenn du die Abfindung für die Rente anlegst!!! Die Summe darf vor deinem Vollrenteneintritt dann nicht ausgezahlt werden - dann kann dir das Amt gar nichts.

Richtig, sollte aber ganz schnell angelegt werden.

Vielen Dank für den Stern!

Im Monat des Zugangs ist es Einkommen, wird also verrechnet. Anschließend wird der Restbetrag dem Vermögen zugerechnet. Dafür sind jetzt im Bundesrat die Weichen gesetzt worden, dass ein Leistungsempfänger 750 € pro Lebensjahr haben darf ohne Aufrechnung.

Die Abfindung muß erst aufgebraucht werden.So lange giebt es kein ALG2.Aber mit chnell verprassen ist nicht.Das Amt rechnet dir vor wie lange das reichen muß.Verschweigen bringt nichts.Das Amt macht Datenabgleich,und da der Arbeitgeber das offiziell versteuert hat,was er muß,merkt es das Amt und dann giebts unter Umständen ne Anzeige wegen Betrug bei Sozialleistungen

Ja klar zumal es schon auch vom Arbeitgeber dort bekannt gegeben wird. Geht ja auch nicht die Staatskasse braucht doch jeden Pfennig um ihn nach Griechenland zu schicken.

ja er muss es der arge mitteilen und die berechnen dann neu.