Wird das überwiesene Geld auf gepfändetes Konto gutgeschrieben? Recht auf P-Konto?
Hallo,
mein Konto wurde von durch AOK wegen offenen Beiträgen gepfändet. Meine Frage ist nun, ob ich mein Lohn, was vorgestern überwiesen wurde, auf mein Konto gutgeschrieben bekomme? Ich sehe das Geld noch nicht auf meinem Konto und habe den Verdacht, dass es mit der Pfändung zu tun haben könnte. Ich weiss, dass ich das Geld nicht nutzen darf, ich dachte mir aber, dass es trotzdem auf mein Konto gutgeschrieben werden soll. Ist es nicht so?
Meine zweite Frage ist, ob man sein Konto das zweite Mal in P-Konto umwandeln darf? Mein Konto war durch AOK schon gepfändet und mir wurde bei der Auflösung von P-Konto vor 6 Monaten gesagt, dass ich mein Konto für eine bestimmte Zeit (das erinnere ich nicht genau) nicht wieder in P-Konto umwandeln darf. Ist das so?
VG
3 Antworten
Das Geld wird dem Konto gutgeschrieben. Platt gesagt: sonst könnte ja nie was gepfändet werden. Und wenn da bne Pfaändung drauf ist, dann siehst Du zwar den Eingang.. aber kommst eben gar nicht an das Geld.
Manchmal dauern ÜW einfach etwas länger (sollten sie nicht, aber in der Praxis..kommt das durchaus vor).
Das mit dem 2. Mal P-Konto weiss ich leider nicht, da müsstest Du einfach mal die Bank fragen.
Die Krankenkasse und das Finanzamt könnren unmittelbar ohne Anrufung von Gerichten vollstrecken.
In Ihrem Falle dürfte die Forderung an der Qulelle, beim Arbeitgeber, abgehöpft worden sein!?! Da würde Sie auch kein P-Konto vor dem Zugriff schützen.
Statt nach immer neuen P-Komnten zu graben, sollten Sie sich vielleicht mal auf die Zahlung berechtigter Forderungen Ihrer Gläubiger konzentrieren!
Das dürfte Ihnen weniger Kopfzerbrechen bereiten.
Ich sehe das Geld noch nicht auf meinem Konto und habe den Verdacht, dass es mit der Pfändung zu tun haben könnte.
Sie dürfen den Hinweis gerne ignorieren!
Lösen Sie Ihr Problem einfach selber, ohne zu fragen!
Krankenkassen können keine Vollstreckung selbst machen, Entweder über die Gemeinde Vollstrecken oder Zoll.
Schon klar, dass da kein Mitarbeiter der Krankenkasse sich die Finger schmutzig macht, sondern ein Zollbediensteter vorgeschickt wird.
Lediglich die Beauftragung kann ohne Anrufung eines Gerichtes durch die Krakenkasse unmittelbar veranlaßt werden; ähnlic wie bei Steuerforderungen des Finanzamtes.
natürlich wird dein lohn erstmal deinem konto gutgeschrieben, du kommst aber durch die pfändung nicht an das geld.
wegen dem umwandeln in P-Konto musst du mal auf der bank fragen...
Es sollte eigentlich nicht so schwierig sein, zu denken, dass ich bei der ersten Pfändung meine Schulden bezahlt und mein P-Konto deswegen aufgelöst habe. Es macht ansonsten keinen Sinn, zu fragen, ob man sein Konto zum zweiten Mal in P-Konto umwandeln kann, oder? Also es ist keine Frage der Zahlungsbereitschaft. Es ist Frage der Zeit. Bisschen mehr denken bitte vorm Kommentieren.