Wird das Studium der Rentenversicherung angerechnet, wenn man sich bei einem Minijob davon befreien lässt?
Hallo,
fange jetzt mit einem Minijob (400€) an und habe diesen befreien lassen. Zählt das Studium dann trotzdem als Anrechnungszeit?
Vielen Dank im Voraus!
2 Antworten

Studienzeiten zählen
Der Besuch einer Fachhochschule oder Hochschule beziehungsweise Universität ist frühestens ab Ihrem 17. Geburtstag eine Anrechnungszeit. Einen Abschluss müssen Sie nicht nachweisen. Maximal können für Schul- und Studienzeiten insgesamt acht Jahre angerechnet werden.
Das bedeutet, dass auch Studienzeiten für Ihre spätere Rente zählen, obwohl Sie keine Beiträge einzahlen. Als sogenannte Anrechnungszeiten werden sie beispielsweise für die große Wartezeit von 35 Jahren und bei der Rentenberechnung berücksichtigt.
Übrigens: Für Schul- und Studienzeiten, die ab dem 16. Lebensjahr nicht für Ihre Rente angerechnet werden, können Sie - bis zur Vollendung Ihres 45. Lebensjahres - freiwillige Rentenbeiträge nachzahlen.
Gruß siola55

Ja. Es zählt trotzdem.

Damit sie „echte“ Pflichtbeiträge erwirtschaften, welche später zu Erfüllung bestimmter Wartezeiten für die Altersrente benötigt werden können oder sich eine Anwartschaft zur Absicherung im Falle einer Erwerbsminderung erhalten/ erwirtschaften.

Weil für die Minijobber bereits seit 2013 Rentenversicherungspflicht besteht: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/node.html
Nur auf Antrag des Minijobbers beim AG kann man sich davon befreien lassen: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/06_was_gilt_fuer_rvpflicht/01_befreiung_rv_pflicht/node.html
Okay danke, aber wieso zahlen dann manche Studenten in die Rentenversicherung ein, wenn sie minijobben?