Wird das Geld was meine Mutter mir schenkte auf den Pflichteil des Erbes meines Vaters angerechnet?
Meine Mutter schenkte mir vor 7 Jahren Geld ,da war sie noch mit meinem Vater verheiratet. Die trennten sich vor 4 Jahren. Nun ist er verstorben und seine Lebensgefährtin ist Alleinerbin. Wird die Schenkung meiner Mutter , die noch lebt,auf mein Pflichtteil angerechnet?
4 Antworten
Es war doch eine Schenkung deiner Mutter und nicht von deinem Vater. Falls der Betrag überhaupt irgendwo berechnet wurde, dann im Zuge der Scheidung Mutter Vater, oder evtl. beim Tod der Mutter.
Jetzt zählt das Nachlassvermögen deines Vaters. Problem kann vielleicht auftreten, wenn ein entsprechender Nachweis in den Kontounterlagen deines Vaters zu finden wäre. ( Mutter schenkt dir vom Konto des Vaters.?)
dann ist das Thema erledigt. Die Schenkung geht die Erbin nix an. Fordere ein Nachlassverzeichnis an. Du musst sowieso nichts nachweisen, in der Nachweispflicht ist die Erbin.
Wo kein Kläger kein Richter oder? Sind Geschenke älter als 2 Jahre zu berücksichtigen?
im Erbrecht kann eine Schenkung 10 Jahre lang berücksichtigt werden.
Ja eine Schenkung wird bis zu 10 Jahre berücksichtigt. Aber das Geld kam von meiner Mutter die noch lebt. Und meine Eltern sind seid 2014 geschieden. 2016 ist mein Vater verstorben. Es wurde auch nicht davon in der scheidungsvereinbar festgehalten. Die neue Lebenspartnerin will das es angerechnet wird ans erbe meines Vaters.
Habe gerade noch was gefunden:
Lebzeitige Zuwendungen (z.B. Schenkungen) des Erblassers sind im Rahmen des "ordentlichen Pflichtteils" nach § 2303 BGB nicht hinzuzurechnen.
Hinweis: Die lebzeitigen Zuwendungen werden allerdings bei der Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs nach § 2325 BGB berücksichtigt.
Je nachdem um welche Summe es geht: evtl der Lebenspartnerin mal einen Brief über den Anwalt.
Danke . Das hab ich schon nur sie reagiert nicht und will nicht's zahlen. Ich denke es wird auf ne klage auslaufen. Anders weiss ich mir bei ihr nicht zu helfen. Leider
Wenn es das Geld deiner Mutter war nein.
Wenn es das Geld deiner Mutter und deines Vaters war, ja.
Du hast aber auch einen Plichtteilsanspruch gegenüber der Ehefrau deines Vaters.
Das war das Geld meiner Mutter. Er war mit seiner neuen nicht verheiratet.
Dann wird das auch nicht verrechnet. Lass dir von Ihr die Vermögensaufstellung geben und forder deinen Pflichtteil ein. Verrechnen musst du nichts.
Okay. Danke
@Christiangt...auf den Pflichtanteil Ihres verstorbenen Papas haben Sie auf jeden Fall einen Anspruch. Das müssen Sie auch geltend machen. Ggf mit einem Anwalt.
nein, eine solche Anrechnung gibt es nicht.
Nein das hat mir meine Mutter von ihrem Konto überwiesen.
Bei der scheidungsvereinbar die vom Notar gemacht wurde, wurde davon nichts erwähnt. Das Geld kam vom Konto meiner Mutter.